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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

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Tornas  chek.

und  auf  die  von  den  Landesfürsten  (Leopold  VI,  Friedrich  II.)
verliehenen  Freiheiten  der  Stadt  zu  beziehen  sind. 1
Eben  so  leicht  ist  es  ein  zweites  von  Lorenz  (S.  27)  bezeichnetes
  Bedenken  zu  beseitigen,  das  sich  auf  die  Urkunde  b
bezieht.  Er  findet  es  ,in  dem  gewohnheitswidrigen  Abgang
jeder  Eingangsformel  und  der  formlosen  Adoption  des  Wortlautes ­
  des  Friedericianum^  Nun  enthält  der  Eingang  der
Urkunde  b  allerdings  die  Eingangsformel  des  letzteren  mit
einigen  Abweichungen.  Rudolf  hat  sich  also  diese  angeeignet.
Es  wäre  offenbar  eine  Fälschung  gewesen,  hätte  Rudolf  sich
darauf  beschränkt  das  Friedericianum  selbst  sammt  der
Eingangsformel  etwa  mit  der  Einleitung  priv.  Frid.,  cujus
tenor  est  hic  einfach  zu  transsumiren,  denn,  wie  wir  schon
oben  nachgewiesen  haben,  sind  die  Abweichungen,  obwohl
selten,  doch  keineswegs  Varianten,  sondern  sehr  wesentlicher
Natur.  Dann  ist  es  ja  gar  nichts  Ungewöhnliches  und  kommt
oft  vor,  dass  die  Aussteller  der  Urkunden  bei  Bestätigungen
und  Erneuerungen  von  Stadtrechten,  ohne  des  früheren  Verleihers ­
  namentlich  zu  gedenken,  was  K.  Rudolf  übrigens
schon  in  der  Urkunde  a  getlian  hatte,  sich  die  Eingangsformel
des  früheren  Stadtrechtes  wörtlich  aneigneten.  So  ist  z.  B.
der  Eingang  des  sich  an  das  Leopoldinum  von  1221  anschliessenden ­
  Stadtrechtes  K.  Wenzels  I.  für  Brünn  von  1243
genau  derselbe,  wie  bei  diesem.  Dasselbe  ist  der  Fall  bei  dem
Stadtrechte  H.  Friedrichs  II.  für  Wien  vom  J.  1244.  Auch
die  Stadtrechte  H.  Albrechts  I.  für  Wien  vom  J.  1296  und
H.  Rudolf  III.  für  Krems  adoptiren  im  Allgemeinen  abgesehen
von  den  nothwendig  gewordenen  Veränderungen  den  Eingang
der  Rudolf.  Stadtprivilegien.  Es  kann  daher  nicht  auffallen,
wenn  K.  Rudolf  sich  des  Einganges  des  Friedericianums  bedient, ­
  um  so  mehr  als  er  dasselbe  nicht  wörtlich  wiederholt,
sondern  allerdings  kleine  aber  höchst  wichtige  Abänderungen
an  diesem  vornimmt.
Viel  ernsterer  Natur  ist  das  von  Böhmer  (Reg.  S.  94)
erhobene  Bedenken  wegen  der  Incompatibilität  der  Zeugen  mit

Uebrigens  scheint  der  Ansdruck  comperimus  darauf  hinzudeuten,  dass
die  Bürger  den  König  Rudolf  nicht  die  Originalurkunde  des  Friedericianum,
ändern  blosse  Abschriften  vorgelegt  haben.
            
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