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Tornas chek.
und auf die von den Landesfürsten (Leopold VI, Friedrich II.)
verliehenen Freiheiten der Stadt zu beziehen sind. 1
Eben so leicht ist es ein zweites von Lorenz (S. 27) be-
zeichnetes Bedenken zu beseitigen, das sich auf die Urkunde b
bezieht. Er findet es ,in dem gewohnheitswidrigen Abgang
jeder Eingangsformel und der formlosen Adoption des Wort
lautes des Friedericianum^ Nun enthält der Eingang der
Urkunde b allerdings die Eingangsformel des letzteren mit
einigen Abweichungen. Rudolf hat sich also diese angeeignet.
Es wäre offenbar eine Fälschung gewesen, hätte Rudolf sich
darauf beschränkt das Friedericianum selbst sammt der
Eingangsformel etwa mit der Einleitung priv. Frid., cujus
tenor est hic einfach zu transsumiren, denn, wie wir schon
oben nachgewiesen haben, sind die Abweichungen, obwohl
selten, doch keineswegs Varianten, sondern sehr wesentlicher
Natur. Dann ist es ja gar nichts Ungewöhnliches und kommt
oft vor, dass die Aussteller der Urkunden bei Bestätigungen
und Erneuerungen von Stadtrechten, ohne des früheren Ver
leihers namentlich zu gedenken, was K. Rudolf übrigens
schon in der Urkunde a getlian hatte, sich die Eingangsformel
des früheren Stadtrechtes wörtlich aneigneten. So ist z. B.
der Eingang des sich an das Leopoldinum von 1221 an
schliessenden Stadtrechtes K. Wenzels I. für Brünn von 1243
genau derselbe, wie bei diesem. Dasselbe ist der Fall bei dem
Stadtrechte H. Friedrichs II. für Wien vom J. 1244. Auch
die Stadtrechte H. Albrechts I. für Wien vom J. 1296 und
H. Rudolf III. für Krems adoptiren im Allgemeinen abgesehen
von den nothwendig gewordenen Veränderungen den Eingang
der Rudolf. Stadtprivilegien. Es kann daher nicht auffallen,
wenn K. Rudolf sich des Einganges des Friedericianums be
dient, um so mehr als er dasselbe nicht wörtlich wiederholt,
sondern allerdings kleine aber höchst wichtige Abänderungen
an diesem vornimmt.
Viel ernsterer Natur ist das von Böhmer (Reg. S. 94)
erhobene Bedenken wegen der Incompatibilität der Zeugen mit
Uebrigens scheint der Ansdruck comperimus darauf hinzudeuten, dass
die Bürger den König Rudolf nicht die Originalurkunde des Friedericianum,
ändern blosse Abschriften vorgelegt haben.