Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

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Tornas chek. 
und auf die von den Landesfürsten (Leopold VI, Friedrich II.) 
verliehenen Freiheiten der Stadt zu beziehen sind. 1 
Eben so leicht ist es ein zweites von Lorenz (S. 27) be- 
zeichnetes Bedenken zu beseitigen, das sich auf die Urkunde b 
bezieht. Er findet es ,in dem gewohnheitswidrigen Abgang 
jeder Eingangsformel und der formlosen Adoption des Wort 
lautes des Friedericianum^ Nun enthält der Eingang der 
Urkunde b allerdings die Eingangsformel des letzteren mit 
einigen Abweichungen. Rudolf hat sich also diese angeeignet. 
Es wäre offenbar eine Fälschung gewesen, hätte Rudolf sich 
darauf beschränkt das Friedericianum selbst sammt der 
Eingangsformel etwa mit der Einleitung priv. Frid., cujus 
tenor est hic einfach zu transsumiren, denn, wie wir schon 
oben nachgewiesen haben, sind die Abweichungen, obwohl 
selten, doch keineswegs Varianten, sondern sehr wesentlicher 
Natur. Dann ist es ja gar nichts Ungewöhnliches und kommt 
oft vor, dass die Aussteller der Urkunden bei Bestätigungen 
und Erneuerungen von Stadtrechten, ohne des früheren Ver 
leihers namentlich zu gedenken, was K. Rudolf übrigens 
schon in der Urkunde a getlian hatte, sich die Eingangsformel 
des früheren Stadtrechtes wörtlich aneigneten. So ist z. B. 
der Eingang des sich an das Leopoldinum von 1221 an 
schliessenden Stadtrechtes K. Wenzels I. für Brünn von 1243 
genau derselbe, wie bei diesem. Dasselbe ist der Fall bei dem 
Stadtrechte H. Friedrichs II. für Wien vom J. 1244. Auch 
die Stadtrechte H. Albrechts I. für Wien vom J. 1296 und 
H. Rudolf III. für Krems adoptiren im Allgemeinen abgesehen 
von den nothwendig gewordenen Veränderungen den Eingang 
der Rudolf. Stadtprivilegien. Es kann daher nicht auffallen, 
wenn K. Rudolf sich des Einganges des Friedericianums be 
dient, um so mehr als er dasselbe nicht wörtlich wiederholt, 
sondern allerdings kleine aber höchst wichtige Abänderungen 
an diesem vornimmt. 
Viel ernsterer Natur ist das von Böhmer (Reg. S. 94) 
erhobene Bedenken wegen der Incompatibilität der Zeugen mit 
Uebrigens scheint der Ansdruck comperimus darauf hinzudeuten, dass 
die Bürger den König Rudolf nicht die Originalurkunde des Friedericianum, 
ändern blosse Abschriften vorgelegt haben.
	        
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