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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

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Formelle  Bedenken.
Nachdem,  wie  wir  glauben,  aus  dem  bisherigen  Gange
unserer  Untersuchung  mit  überzeugender  Kraft  hervorgeht,
dass  beide  uns  erhaltenen  Formen  der  Rudolfinischen  Urkunden
die  wahren  Privilegien  K.  Rudolfs  I.  für  Wien  sind,  dass  aus
ihrem  Inhalt  keine  sachlichen  Gründe  gegen  ihre  Echtheit
geschöpft  werden  können,  viele  der  geäusserten  Bedenken  vielmehr ­
  in  positive  Beweise  für  die  Urkunden  sich  umgestalten,
dass  auch  ausserdem  directe  Gründe  für  ihre  Echtheit  eintreten,
  übergehen  wir  zu  den  äusseren  oder  formellen  Bedenken.
Allerdings  könnten  wir  uns  vielleicht  damit  zufrieden  stellen,
wenigstens  ihre  innere  Unbedenklichkeit  zur  Anschauung  gebracht ­
  zu  haben  und  in  irgend  einer  Weise  versuchen  über
die  aus  der  Form  der  Urkunden  abgeleiteten  Verdachtsgründe
hinwegzuschlüpfen.  Auch  Lorenz  geht  bei  seiner  Hypothese
über  die  in  dem  Datum  und  den  Zeugen  liegenden  Schwierigkeiten ­
  eigentlich  doch  hinweg.  Doch  glauben  wir  damit  unsere
Aufgabe  nur  unvollkommen  gelöst  zu  haben.  Denn  ursprünglich
wurden  die  Zweifel  an  der  Echtheit  unserer  Urkunde  doch
nur  durch  die  von  Böhmer  ausgesprochenen  formellen  Bedenken
hervorgerufen.  War  der  Argwohn  einmal  geweckt,  dann  bekam
er  allerdings  Argusaugen,  es  wurde  an  ganz  unverfänglichen
Bestimmungen  so  lange  gedreht  und  gedeutelt,  bis  sie  zu  unerhörten ­
  Ansprüchen  des  Stadtrathes,  unmöglichen  Concessionen
Rudolfs  an  die  Bürger  anschwollen.  Gelänge  es  uns  daher
nicht  auch  die  formellen  Verdachtsgründe  in  plausibler  Weise
zu  beseitigen,  so  müssten  wir  wohl  auf  die  Hoffnung  verzichten ­
  den  einmal  wachgerufenen  Verdacht  zum  Schweigen
gebracht  zu  haben.  Damit  wäre  aber  auch  der  Werth  dieser
Urkunden  nur  ein  precärer  für  die  wissenschaftliche  Forschung,
und  man  würde  es  kaum  wagen  dürfen  sich  auf  sie  als  eine
zuverlässige  Grundlage  und  als  unbedenkliche  Quellen  zu  berufen. ­

Gehen  wir  daher  in  die  formellen  Bedenken  ein,  so  wurde
zuerst  als  befremdend  hervorgehoben,  dass  K.  Rudolf  der  Stadt
Wien  in  dem  Zeiträume  von  vier  Tagen  zwei  so  wichtige  Privi-
            
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