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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

Die  beiden  Handfesten  König  Rudolfs  I.  für  die  Stadt  Wien.

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Lorenz  (S.  15)  macht  die  Bemerkung  dazu,  dass  er  sich
einer  ähnlichen  Bestimmung  in  einer  Urkunde  liudolfs  nicht
zu  erinnern  wisse,  und  führt  später  ausdrücklich  unter  den
Bestimmungen,  die  unsere  Urkunde  in  so  hohem  Grade  verdächtig ­
  machen,  auch  dieses  Versprechen  über  die  Erneuerung
des  Privilegs  an.
Um  die  richtige  Ansicht  darüber  zu  gewinnen,  ziehen  wir
zwei  Rudolfinische  Urkunden  herbei.  Erstens  ein  Schreiben
Iv.  Rudolfs  vom  25.  April  1278  (Böhmer,  Reg.;  Rymer  I b ,
S.  169),  worin  er  verspricht,  bis  er  selbst  mit  dem  kaiserlichen
Diadem  geziert  sein  werde,  alle  Mühe  anwenden  zu  wollen,
damit  sein  Sohn  Hartmann  mit  Einwilligung  der  Wahlfürsten
zum  römischen  Könige  genommen  werde,  dann  einen  mit  der
Goldbulle  versehenen  Lehenbrief  des  Burggrafen  Friedrich  von
Nürnberg  mit  der  Burggrafschaft  Nürnberg  (Böhmer,  Reg.  109)
vom  4.  April  1281,  worin  Rudolf  ausdrücklich  sagt,  dass  er
ihm  dieselben  Rechte,  die  er  ihm  früher  unter  einem  wächsernen ­
  Siegel  verliehen  hatte,  nunmehr  unter  der  goldenen  Bulle
erneuere.
Daraus  lassen  sich  folgende  Schlüsse  ziehen.  Vorerst,
dass  K.  Rudolf  im  April  desselben  Jahres,  in  dem  er  zwei
Monate  später  unsere  Urkunden  ausgefertigt  haben  soll,  sich
lebhaft  mit  der  Absicht  trug,  sich  zum  Kaiser  krönen  zu  lassen,
dann  dass  er  Fragen  von  besonderer  Wichtigkeit  für  das  Reich,
die  mit  der  Verfassung  so  innig  Zusammenhängen,  wie  die
Wahl  eines  römischen  Königs,  sich  nur  nach  Erlangung  der
Kaiserwürde  zu  entscheiden  für  berechtigt  hielt,  endlich  dass
er  wirklich  Privilegien,  die  er  früher  unter  wächsernem
Siegel  gegeben  hatte,  nachdem  er  später  den  Gedanken  der
kaiserlichen  Krönung  aufgegeben  hatte  (über  die  Ursachen
siehe  Böhmer’s  Regesten,  S.  54),  unter  Anhängung  einer
goldenen  Bulle  erneuert  habe.  Nun  mochte  ihm  die  Frage
über  die  Reichsunmittelbarkeit  der  Stadt,  über  ihre  dauernde
Lostrennung  von  dem  Herzogthume  Oesterreich  und  ihre  Einverleibung ­
  ins  Reich  wichtig  genug  erscheinen,  um  ähnliche
Bedenken  in  ihm  wach  zu  rufen,  wie  die  in  der  angeführten
Urkunde.  Angeregt  durch  die  Tradition  des  Freiheitsbriefes
des  Kaisers  Friedrich  II.  für  Wien  vom  J.  1237  mochte  er
ferner  die  Rechte  der  Stadt  Wien  in  derselben  feierlichen
            
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