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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

Die  beiden  Handfesten  König  Rudolfs  I.  für  die  Stadt  Wien.

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Grund  anzunehmen,  dass  diese  von  unserer  Urkunde  verschieden
gewesen  sei.  Die  Fassung  im  Deutschen  ist  häufig  so  unbeholfen ­
  und  gewunden,  dass  Albrecht  sich  gewiss  anders  ausgedrückt ­
  hätte,  wäre  er  nicht  an  seine  Vorlage  in  einer  Sprache
gebunden  gewesen,  deren  grössere  Ausbildung  es  gestattete,
die  Rechtsgedanken  in  eine  Form  einzukleiden,  die  der  damaligen ­
  geringen  Stufe  der  Ausbildung  der  deutschen  Sprache,
namentlich  bei  ihrem  Mangel  an  Ausdrücken  für  abstracte
Begriffe,  noch  so  sehr  widerstrebte.  Am  deutlichsten  tritt  dies
allerdings  beim  Proemium  hervor.  Wäre  die  Urkunde  ursprünglich ­
  deutsch  gedacht  und  concipirt  worden,  so  wäre  die  Ausdrucksweise ­
  sicherlich  viel  einfacher.  Es  ist  ferner  nicht  zu
verkennen,  dass  nicht  blos  in  der  Diction,  sondern  auch  in
der  Reihenfolge  der  Artikel  Albrecht  sich  genau  an  seine  Vorlage ­
  anschliesst,  und  dass  diese  nur  hie  und  da  durch  Einschiebung ­
  von  Zusätzen  oder  neuen  Bestimmungen  an  schicklichen ­
  Orten  unterbrochen  wird.  Allerdings  wird  es  unsere
Aufgabe  sein,  hier  etwaige  Abweichungen  und  Modificationen
strenger  und  eingehender  zu  prüfen,  als  es  bei  den  aus  dem
Fried,  zugleich  in  das  Rud.  und  Albr.  übergegangenen  Satzungen ­
  der  Fall  war.
Der  Eingang  des  Albrechtinischen  Stadtrechtes  ist  wesentlich ­
  durch  die  veränderte  Stellung  der  Stadt  Wien  und  in
Folge  ihrer  Unterwerfung  unter  die  Landeshoheit  des  Herzogs
modificirt.  Während  Rudolf  die  Treue  und  die  Innigkeit  preist,
mit  der  die  Bürger  Wiens  allgemein  seine  und  des  Reiches
Herrschaft  umfangen  haben,  hebt  Albrecht  die  Treue  der
Wiener  gegen  K.  Rudolf  und  ihn  hervor.  Die  Stadt  Wien  sei
von  den  Vordem  gefreit  und  gefeiert  ,als  ein  haupt  und  behälterinne
  unsers  fürstentums'.  Doch  findet  sich  derselbe  Gang
wie  im  Eingang  Rudolfs.  Statt  nobis  et  imperio  blos  ,uns‘,
statt  in  nostrum  et  imperii  ditionem  blos  ,in  unsere  gnade'.
Der  Satz:  sicut  ammodo  u.  s.  w.  fehlt  natürlich  bei  Albrecht
ganz.  Den  Schluss  bildet  hier  blos:  Wir  bestätigen  alle  die
andern  islichen  haeftigen  (ehehaftigen)  geschaeften  -—  et  quibuslibet  aliis
legitimis  actibus  exercendis;  daz  dem  chaufaer  und  dem  verchanfer  nach
der  gestalt  der  zeit  und  auch  der  duorftichait  werde  behalten  —  ut
ementi  et  vendenti  juxta  necessitatis  et  temporis  exigentiam  caveatur
  etc.
            
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