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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

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T  omaschek.

beschränken  dürfen,  seine  Gründe  kurz  zu  wiederholen  und
nur  Weniges  hinzuzufügen  haben.
1.  Geht  dies  aus  einer  uns  im  Original  im  Wiener  Stadtarchiv ­
  erhaltenen  Urkunde  des  Grafen  Albreclit  vom  J.  1281
hervor,  worin  er  zwei  Bestimmungen  des  früheren  Rechtes
über  das  Niederlagsrecht  der  fremden  Kaufleute  zu  Wien  abändert. ­
  Er  sagt  da  ausdrücklich,  der  Rath  der  Stadt  Wien
habe  ihm  bewiesen,  dass  er  sich  im  Besitze  alter  Handfesten
von  Kaisern  und  österreichischen  Fürsten  befinde,  die  ihm
K.  Rudolf  mit  seinen  Handfesten  erneuert  und  bestätigt ­
  habe.  Es  werden  sodann  zwei  Artikel  wörtlich  citirt,  die
nichts  als  eine  wortgetreue  Uebersetzung  zweier  in  der  Urkunde  a
vorkommender  Satzungen  sind.  Dass  diese  Artikel  in  deutscher
Sprache  citirt  sind,  während  die  Urkunde  a  lateinisch  ist,  berechtigt ­
  uns  nicht  zu  dem  Schlüsse,  dass  die  echte  Urkunde
Rudolfs  ursprünglich  deutsch  gewesen  sei,  da  die  ganze  Urkunde ­
  des  Grafen  Albreclit  deutsch  ist,  und  daher  in  ganz
natürlicher  Weise  auch  die  citirten  Stellen  ins  Deutsche  übertragen ­
  wurden.  Unter  K.  Rudolf  kommen  überhaupt  öffentliche
Urkunden  über  städtische  Verhältnisse  in  deutscher  Sprache
noch  nicht  vor.  Erst  seit  H.  Albrecht  werden  sie  häufiger,  der
sich  bei  seinen  Regierungsacten  mit  Vorliebe  der  deutschen
Sprache  bediente.
In  derselben  Urkunde  wird  Wien  als  ,des  Riehes  haubtstadt
  in  Oesterreich'  bezeichnet,  ein  Ausdruck,  der  an  der
Reichsunmittelbarkeit  der  Stadt  unter  K.  Rudolf  nicht  zweifeln
lässt,  somit  die  Existenz  der  Urkunde  b  bekundet,  die  Wien
zur  reichsunmittelbaren  Stadt  erhob.
Beide  Urkunden  müssen  daher  neben  einander  bestanden
haben  und  schlossen  sich  keineswegs,  wie  Böhmer  anzunehmen
geneigt  war,  gegenseitig  aus  (Lorenz,  S.  26).
2.  Ein  zweites  Zeugniss  für  das  Vorhandensein  der  Rudolfinisclien
  Briefe  für  Wien  ist  eine  uns  gleichfalls  im  Originale ­
  im  k.  k.  Staatsarchive  zu  Wien  erhaltene  Verzichtsurkunde
der  Stadt  Wien  vom  J.  1288  auf  sämmtliche  ihr  vom  König
Rudolf  verliehene  Privilegien,  aus  welcher  Zeit  uns  zugleich  die
Huldigungs-  und  Unterwerfungsbriefe  der  Stadt  und  zahlreicher
mächtigerer  Wiener  Bürger  an  H.  Albrecht  I.  erhalten  sind.  Cedimus ­
  et  renuntiamus  omnibus  et  singulis  privilegiis,  cujuscunque
            
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