Perioden in Herbart’s philosophischem Geistesgang.
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(als 1798) Bogen'unmöglich, aber auch unwichtig. Herbart scheint
(nach dem Bericht im Leben seines Freundes Gries vgl. H. R. 98)
damals die Idee gehabt zu haben, vielleicht noch durch den
Werth bestimmt, den Fichte auf die producirende Einbildungskraft
legte, ,die Philosophie poetisch' darzustellen. Dagegen
steht er zwei Jahre später, als er in Göttingen, wohin er Anfang
Mai 1802 von Bremen übergesiedelt war, zu gleicher Zeit
und an zwei auf einander folgenden Tagen (22. u. 23. October
1802) sich um die philosophische Doctorswürde und die Aufnahme
in den Ordo philosophorum der Georgia Augusta bewarb,
nicht als suchender mehr, sondern als fertiger Denker
da, dessen Ideen nach allen Richtungen des Nachdenkens hin
die volle Reife erlangt hatten. Aus seinen zu beiden Zwecken
aufgestellten und vertheidigten Thesen leuchtet klar hervor,
dass er in jenem Augenblick in allem Wesentlichen bereits
den Standpunkt einnahm, den er seitdem sein ganzes Leben
und Denken hindurch fast unverändert behauptet hat.
Die erste These zur Erlangung des Doctorats bestimmte
das Wesen der Philosophie im Allgemeinen als ,conatus reperiendi
nexum necessarium in cogitationibus nostris', womit
die Beschränkung derselben auf das Denken und dessen Begriffe
und die Ablehnung jeder vermeintlichen Seinsphilosophie
klar ausgedrückt war. Die dritte These verneinte, dass die
Metaphysik, ja die Philosophie ein ,totum absolutum' sei. Die
vierte zog die bisher zugelassene Behauptung, ex uno eodemque
principio an omnes metaphysiese veritates possint erui,
ernstlich in Zweifel. Die fünfte stellte die Behauptung auf, dass
der Satz vom zureichenden Grunde eines Beweises fähig sei;
cujus demonstrationis hoc est fundamentum, quod, quae res commutata
sit, tarnen ea una eademque remansisse judicanda est.
Die siebente hob die Freiheit, transcendentalis quam vocant, als
keine auf. Die achte bestritt deren Erforderlichkeit ad ethicam
constituendam. Die neunte vertheidigte, dass auch, wenn es
eine gäbe, wir uns derselben doch nicht bewusst zu werden
vermöchten. Adeoque ejus, qua in bono malove consilio eligendo
conscii nobis sumus libertatis, commercium nullum est
cum i 11 o philosophorum mytho. Die zehnte sprach das
Naturrecht, obgleich eine scientia perfecta atque absoluta, wieder
der Sitten- und Staatslehre als unabtrennbaren Bestandtheil zu.
Sit/.ungsber. d. phil.-hist. CI. LXXX1II. Bd. 11. Ilft. 15