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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

Xenopliontisclie  Studien.

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Correctur  neben  der  ursprünglichen  Leseart  aufgenommen),
11  y.otvaic,  12  a'jrr 0  13  crup.ßoXcuc,  15  ebuwev,  22  itepl  vor  Qeou;
ergänzt,  23  xaTeijsqyfaOvj,  oiixö  aüxb?,  24  -/.atvoT?,  30  eictp.eXrj'rijv,  tivi.
Nicht  sicher  ist  die  Ergänzung  von  y.ai  13  vor  xo  icpoeiSevat,
verfehlt  12  ßpovxal;  für  das  richtige  ßpovxä?,  das  wirklich  überliefert ­
  war,  aber  durch  diese  Correctur  verdunkelt,  erst  wieder
von  Gresner  hergestellt  wurde,  16  vo[j.!ct]xs  (während  doch  voplasixs
deutlich  auf  vopicaixe  führt),  was  sich  Alles  ebenso  in  A  findet,
endlich  27  6  vor  Ödvaxo?,  das  A  nicht  kennt  und  auch  Stobäus
nicht  bestätigt.
Die  dritte  Hand,  nach  Mau’s  Bemerkung  frühestens  aus
dem  vorigen  Jahrhundert,  wenn  nicht  noch  jünger,  zeigt  sich
an  drei  Stellen:  12  vj  über  ei  geschrieben  (so  auch  A),  18  oxe
(e  aus  i,  A  oxe),  33  eTuexeXeoaxo  (e  aus  t,  A  exex.).
Wie  schon  bemerkt,  hat  der  Schreiber  des  A,  als  er  B
copierte,  Einiges  verbessert,  nämlich:  5  vj,  10  ouxw,  11  ol  vor
aXXoi  ergänzt,  15  ttoXXü,  12  rj,  18  cxe,  euoaip-bvet,  20  Yswa[Jievoi?,  24
xoXXyjv,  25  Srao;  und  xoö  (?),  26  väp  expungiert,  28  p.aXXov  oiv,  33
exexeXeaaxo.  Einige  seiner  Conjecturen  sind  verfehlt,  so  wenn
er  20  Tcp'o  vor  aoeX^uv  streicht,  dann  24  eypäiiaxo,  wofür  das  in
B  überlieferte  evpäiiavxb  hergestellt  werden  muss,  und  eben
daselbst  ovopai(wv.  Zweimal  findet  sich  in  A  die  Spur  einer
zweiten  Hand,  nämlich  §.  23,  wo  dieselbe  exel  y.ai  in  exrsiovj
verbessert,  und  §.  7,  wo  sie  die  Correctur  xw  xeXeuxwvxi  eingetragen ­
  hat,  in  welcher  die  Participialform  richtig  erkannt,
der  Casus  aber  verfehlt  ist.  Was  der  Corrector  mit  dem  Dativ
wollte,  ist  nicht  zu  ersehen.
Aus  der  Collation  von  B  lässt  sich  für  den  Text  des
Schriftchens  noch  Einiges  gewinnen.  So  ist  §.  15  sbcoxto?  söopußouv
  zu  schreiben,  nicht  sOopußoov  eizoxuo,  wodurch  auch  Cobet’s
Annahme  (V.  L.  379),  e!xoxoj?  sei  der  Beisatz  eines  Lesers,
beseitigt  wird;  sr/ixco?  gebraucht  der  Verfasser  so  wie  §.  16,
um  anzudeuten,  dass  die  ungläubigen  und  neidischen  Richter,
welche  die  Weise  des  Sokrates  nicht  zu  würdigen  wussten,  in
Folge  der  Mittheilung  desselben  über  den  Delphischen  Orakelspruch ­
  natürlich  noch  mehr  zu  lärmen  begannen.  §.  16  ist
SieXstxbv  herzustellen,  was  dem  £8uv«|ay]v  und  stovouv  entspricht,
20  xdvxe?  Syjtvou  ol  AOrjvaToi;  denn  xävxioc  ot  AGyjvato'i  Tcavxs?  Svjixou
            
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