Die Vorgeschichte der Gregorianischen Kalenderreform.
379
Achtungen des neunzehnjährigen Dionysisch-Bedaischen Cyclus
überhaupt. Ihm schwebt stets der Alexandrinische Cyclus mit
der Epoche am 1. Thot (28. August) und den angeblichen
Sitzen der Embolismen am Ende des österlichen Jahres vor. 1
Da der Cyclus von den Alexandrinern übernommen sei, so
dürfe man nach Paulus nichts weiter an demselben ändern,
als dass man die Epoche vom 28. August auf den folgenden
ersten Jänner verrücke. Und noch Dionysius habe dies
beobachtet, indem er die Embolismen zwischen den ersten und
10. Tag des Monats Pharmuti, d. i. zwischen den 26. März
und 5. April, setzte. 2 Paulus gibt uns nun die Anfangs- und
Endpunkte der embolistischen Monate nach dem angeblichen
Dionysischen Ansätze und stellt denen gegenüber die Sedes
embolismorum, wie sie Petrus de Rivo in unbegreiflicher Unwissenheit
über das ganze Jahr zerstreut habe. Sie sind
folgende: 1. num. aur. III. 1. Jänner. 2. num. aur. VI. 2. September.
3. num. aur. VIII. 6. März. 4. num. aur. XI. 3. Jänner.
5. num. aur. XIV. 2. November. 6. num. aur. XVII. 1. September.
7. num. aur. XIX. 5. März. 3
Petrus de Rivo gibt nun in seinem Kalendarium Aegyptiarum
secundum Bedam allerdings die Reihe der embolistischen
Jahre so, wie sie hier Paulus anführt. Aber er verzeichnet
nicht die Sedes embolismorum und Paulus hat sie nur aus
seinem Kalender construirt. Da ergibt sich nun Folgendes:
der 3. und 7. Embolismus ist gleich dem angeblichen Alexandrinischeii
Ansatz, kommt daher nicht in Betracht. Von
den übrigen stimmt der zweite und fünfte mit dem im ganzen
Mittelalter gebräuchlichen Ansatz überein. Die drei übrigen
Sedes embolismorum dagegen sind allerdings abweichend, jedoch
nur in so fern, als Paulus den Petrus de Rivo den embolistischen
Monat um 1 Monat später ansetzen lässt als Beda, so z. B.
1 Vergl. darüber Sickel a. a. O. pag. 175.
2 Schon Petavius: De doctrina temporum I. pag'. 299. hat dies zurückgewiesen.
3 Diese Cyclenzalilen sind gerechnet nach den nicht accommodirten österlichen
Jahren. Correct müsste also geschrieben werden: annus cycli
decemnovenalis VI oder num. aur. V.; a. c. d. XIV oder n. a. XIII.;
a. c. d. XVII oder n. a. XVI. Im 1 3. 4. 7. Embolismus ergibt sich
kein Unterschied der Zählungen.
Sitzungsber. d. pUiU-hist. CI. LXXXI1. Bd. III. Hft. 25