Die Vorgeschichte der Gregorianischen Kalenderreform.
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Davon hat es dann Tannstetter 1 abgedruckt unter dem Titel:
,Index' operum Joannis de Monte regio, quem, dum in humanis
erat, imprimi curavit, nunc secundario appresus 4 und Gassendi
wiederholt. 2 Regiomontan theilt das Verzeichniss in Ausgaben
fremder Autoren und in eigene Werke. Der erste Theil enthält
eine stattliche Reihe von Schriftstellern des Alterthums
und des Mittelalters 3 der zweite führt den Titel: ,Opificis tentata,
quae essent prodenda an non, pudor ingenuus et respublica
literaria diu inter se discreptavere. Ratio audendum
censuith Darunter sind das Kalendarium und die Ephemeriden
bereits als vollendet bezeichnet, 1 in der weiteren Reihe findet
sich dann: de instauratione Kalendarii ecclesiae.
Welche von diesen Werken von Regiomontan ausgeführt
wurden, lässt sich nicht bestimmen; dies dürfte erst eine Untersuchung
seines Nachlasses zeigen, der in Walther’s Besitz überging
und nach dessen Tode durch die Vermittlung Willibald
Pirkheimer’s vom Nürnberger Magistrate angekauft wurde.
Dass das Werk de instauratione Kalendarii wirklich abgefasst
wurde, veranlasst mich der Umstand anzunehmen, dass Stiborius
und Tannstetter in ihren Propositionen über die Kalenderreform
sich ausdrücklich darauf berufen, dass Regiomontan den
Juden nachgewiesen habe, dass auch sie im Jahre 1503 Ostern
falsch feiern w'erden, wovon im Kalender und in den Ephemeriden
nichts enthalten ist.
Die Ausgaben des Kalenders.
Es sind dreierlei Arten zu unterscheiden:
1. Magister Johann von Kunsperk’s teutscher Kalender.
Holztafeldruck, beschrieben von Falkenstein (pag. 55),
der ihn zu den grössten Seltenheiten rechnet. Er kennt nur
Exemplare zu Dresden und München; aber auch die Wiener
Hofbibliothek besitzt ein Exemplar, freilich verstümmelt, denn
vom Kalender selbst sind nur der Jänner und eine Seite des
1 Im Verzeichniss der Wiener Mathematiker.
2 A. a. 0. pag-. 469 u. ff.
3 Vergl. über diesen grossartigen Plan des Eegiomoutan, eine Sammlung
der Astronomen des Alterthums und des Mittelalters herauszugeben, Aschbach
pag. 551.
4 Haec duo opera jam absoluta sunt.