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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 82. Band, (Jahrgang 1876)

Die  Vorgeschichte  der  Gregorianischen  Kaleuderreform.

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eintreten  als  die  des  abgelaufenen  dritten.  Dieser  vierte  Cyelus
endlich  umfasst  wieder  6940  Tage  (es  sind  das  1.  5.  9.  13.  17.
Jahr  bissextil),  daher  würden  nach  Ablauf  des  grossen  sechsundsiebzigjährigen ­
  Cyelus  bei  Weiterzahlung  die  Neumonde  wieder
um  7  St.  28  M.  früher  eintreten.  Aber  wir  sind  da  schon  am  Ende
des  Cyelus  und  damit  auch  am  Ende  der  Gültigkeit  des  Kalenders
angelangt.  Denn  die  Neumonde  eines  zweiten  sechsundsiebzigjährigen ­
  Cyelus  würden  nicht  zu  denselben  Stunden  und  Minuten ­
  als  im  abgelaufenen  eintreten,  sondern  wollte  man  den
Kalender  für  ihn  benützen,  so  beginge  man  einen  Fehler  von
5  St.  52  M.,  denn  dreimal  überwiegen  die  Sonnenjahre  um
7  St.  28  M.,  also  im  Ganzen  um  22  St.  24  M.,  die  Mondumläufe,
einmal  letztere  die  Sonnenjahre  um  16  St.  32  M.;  somit  sind
76  solare  Jahre  um  5  St.  52  M.  länger  als  die  in  ihnen  enthaltenen ­
  940  Mondumläufe.
Ein  zweiter  Punkt,  in  dem  sich  diese  Kalender  von  den
alten  Kalendarien  unterscheiden,  ist  der,  dass  man  auf  die  Lage
des  Ortes,  an  dem  man  den  Kalender  abfasste,  Rücksicht
nahm;  also  eine  directe  Beobachtung  eines  Neumondes  machte,
und  von  dieser  aus  die  mittleren  Monate  weiterzählte.  So
kam  es  dahin,  dass  man  sehr  oft  diesen  Kalendern  nur  locale
Gültigkeit  beimass.  So  steht  in  einem  1405  zu  Feldkirch  abgefassten ­
  Kalender:  1  ,es  ist  zu  wissen,  dass  dieser  Kalender
gesatzt  ist  mit  aller  Rechnunge  off  die  stat  der  lenge  zu  Feldkirch, ­
  vnd  die  selbe  ist  Orient  neher  den  Paris  vmb  24  mynuten
  eyn  stunde'.
Eine  doppelte  Einschränkung  gegenüber  der  allgemeinen
Gültigkeit  des  Julianischen  Kalenders  lag  also  in  dieser  ursprünglichen ­
  Einrichtung  der  Mondkalender;  wir  werden  aber
m  der  Folge  sehen,  dass  diese  allmälich  wieder  aufgehoben
wurden.
Mit  dem  Wesen  eines  dergestalt  eingerichteten  Cyelus
hängt  es  zusammen,  dass  sein  Anfang  nicht  mit  einem  dem
numerus  aureus  I  entsprechenden  Jahre  zusammenfallen  muss;
man  konnte  mit  dem  Jahre  der  Zusammenstellung  des  Kalenders ­
  entweder  von  einer  wirklichen  Beobachtung  ausgehen
oder  aus  astronomischen  Tafeln  das  Datum  des  ersten  Neu-1

  Beschrieben  im  Anzeiger  f.  Kunde  deutscher  Vorzeit.  1865  Sp.  258,
            
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