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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 82. Band, (Jahrgang 1876)

Die  Vorgeschichte  der  Gregorianischen  Kalenderreform.

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zuerst'  die  Osterregel  nach  den  einzelnen  Punkten,  nämlich
dass  Ostern  niemals  über  die  luna  XXI  hinausgefeiert  werden
soll  und  stets  im  ersten  Monat  —  d.  i.  in  dem  Monate,  dessen
Vollmond  auf  oder  zunächst  nach  dem  Aeqiuinoctium  vernum
fällt  —  angesetzt  werden  muss.  Letzterer  Punkt  ist  deshalb
interessant,  weil  wir  hier  in  der  Mitte  des  15.  Jahrhunderts
eine  Frage  besprechen  hören,  die  wohl  für  die  Naivität  des
frühen  Mittelalters  anziehend  sein  konnte,  aber  in  dem  Munde
eines  erleuchteten  Mannes  —•  wie  es  Nicolaus  von  Cusa  war
—  befremdend  klingen  muss.  Es  ist  die  Frage  nach  dem
Schöpfungstage,  die  durch  den  Glauben,  dass  Christus  an  dem
Tage  der  Erschaffung  Adams  incarnirt  und  getödtet  worden
sei,  mit  den  Mysterien  der  Osterfeier  in  Verbindung  gebracht
wurde.  Der  Schöpfungstag'  ist  nach  der  Meinung  des  Cusanus
der  Tag  des  Aequinoctium  vernum,  denn  damals  haben  die
Pflanzen  geblüht  und  Licht  und  Finsterniss  sind  gleich  getheilt
gewesen;  ausserdem  sei  Vollmond  gewesen,  denn  es  stehe  geschrieben ­
  :  ,lucebat  (luna)  in  inchoatione  noctish  Daraus  nun
leitet  Cusanus  das  Gesetz  ab,  dass  Ostern  stets  im  ersten
Monate  gefeiert  werden  müsse.
Mit  einem  Aufwande  von  grosser  Gelehrsamkeit  spricht
hierauf  Cusanus  über  die  Frage,  ob  jedes  Mal  in  der  unmittelbar ­
  auf  das  Aequinoctium  fallenden  luna  XV—XXI  Ostern
gefeiert  werden  müsse.  Er  hat  da  viele  Mühe  umsonst  angewendet, ­
  denn  im  Princip  hat  die  Kirche  seit  Dionysius  immer
im  ersten  Monate,  d.  i.  12  eventuell  13  Monate,  nach  dem  terminus
  des  Vorjahres  die  termini  paschales  angesetzt.  Cusanus
wurde  dazu  durch  seine  grosse  Belesenheit  verleitet;  er  kannte
nämlich  die  litterae  paschales  des  Paschasius  an  Leo  I.  und
des  Cyrillus  an  das  Concil  von  Carthago,  welche  sich  auf  die
Streitigkeiten  über  die  Osterfeier  des  Jahres  444  beziehen,  wobei ­
  auch  die  des  Jahres  417  berührt  wurden.  1  Diese  Streitigkeiten ­
  drehen  sich  um  den  Unterschied  des  neunzehnjährigen
Alexandrinischen  Cyclus,  dem  die  Schreiber  obiger  Briefe
anhingen  und  des  accommodirten  vierundachtzigjälirigen  Cyclus
mit  dem  Saltus  lunae  nach  je  14  statt  nach  je  12  Jahren.  Da
1  Abgedruckt  bei  Bueherius.  De  doetrina  temporum  pag.  72  u.  ff.  (Vgl.
pag.  339.  Anm.  4.)
            
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