Die Vorgeschichte der Gregorianischen Kalenderreform.
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zuerst' die Osterregel nach den einzelnen Punkten, nämlich
dass Ostern niemals über die luna XXI hinausgefeiert werden
soll und stets im ersten Monat — d. i. in dem Monate, dessen
Vollmond auf oder zunächst nach dem Aeqiuinoctium vernum
fällt — angesetzt werden muss. Letzterer Punkt ist deshalb
interessant, weil wir hier in der Mitte des 15. Jahrhunderts
eine Frage besprechen hören, die wohl für die Naivität des
frühen Mittelalters anziehend sein konnte, aber in dem Munde
eines erleuchteten Mannes —• wie es Nicolaus von Cusa war
— befremdend klingen muss. Es ist die Frage nach dem
Schöpfungstage, die durch den Glauben, dass Christus an dem
Tage der Erschaffung Adams incarnirt und getödtet worden
sei, mit den Mysterien der Osterfeier in Verbindung gebracht
wurde. Der Schöpfungstag' ist nach der Meinung des Cusanus
der Tag des Aequinoctium vernum, denn damals haben die
Pflanzen geblüht und Licht und Finsterniss sind gleich getheilt
gewesen; ausserdem sei Vollmond gewesen, denn es stehe geschrieben
: ,lucebat (luna) in inchoatione noctish Daraus nun
leitet Cusanus das Gesetz ab, dass Ostern stets im ersten
Monate gefeiert werden müsse.
Mit einem Aufwande von grosser Gelehrsamkeit spricht
hierauf Cusanus über die Frage, ob jedes Mal in der unmittelbar
auf das Aequinoctium fallenden luna XV—XXI Ostern
gefeiert werden müsse. Er hat da viele Mühe umsonst angewendet,
denn im Princip hat die Kirche seit Dionysius immer
im ersten Monate, d. i. 12 eventuell 13 Monate, nach dem terminus
des Vorjahres die termini paschales angesetzt. Cusanus
wurde dazu durch seine grosse Belesenheit verleitet; er kannte
nämlich die litterae paschales des Paschasius an Leo I. und
des Cyrillus an das Concil von Carthago, welche sich auf die
Streitigkeiten über die Osterfeier des Jahres 444 beziehen, wobei
auch die des Jahres 417 berührt wurden. 1 Diese Streitigkeiten
drehen sich um den Unterschied des neunzehnjährigen
Alexandrinischen Cyclus, dem die Schreiber obiger Briefe
anhingen und des accommodirten vierundachtzigjälirigen Cyclus
mit dem Saltus lunae nach je 14 statt nach je 12 Jahren. Da
1 Abgedruckt bei Bueherius. De doetrina temporum pag. 72 u. ff. (Vgl.
pag. 339. Anm. 4.)