Die Vorgeschichte der Gregorianischen Kalenderreform.
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Fehler des Kalenders, dann dessen Folgen besprochen und
im dritten Abschnitte der Refonnvorschlag gemacht. Des
Nicolaus von Cusa wird darin wohl nicht Erwähnung- gethan,
aber da der hier gegebene Vorschlag genau mit seinem übereinstimmt
und da Johannes de Segovia ausdrücklich anführt,
dass er dasselbe vorgetragen habe, so darf man wohl annehmen,
dass das Avisamentum aus der Feder des gelehrten Cardinais
stammt. Dasselbe schliesst mit folgenden Worten: ,Quare cunctis
dig-estutissime examinatis placuit iste modus ultimo Omnibus
deputatis in hac materia correctionis Kalen dar ii, qui supplicant,
ut aut acceptetur iste, aut alius melius absque mora
detur, per quem error tanti pascalis sacramenti de medio tollatur.
Raciones autem deputatorum pro conclusione praescripti
modi multae sunt, quae breviter conscribi non poterant; si quis
tarnen dubium habuerit ab ipsis poterit informarih
Johannes de Segovia hat also gefehlt, wenn er den Nicolaus
von Cusa vorschlagen lässt, 7 Tage im Juni 1439 auszulassen;
allerdings kann die Verwechslung dadurch erklärt
werden, dass vom 24. Mai auf den 1. Juni übergegangen werden
sollte. Dagegen ist kein Grund vorhanden anzuzweifeln, dass
das Avisamentum im März 1437 durch den Cardinal vorgetragen
worden sei. In diesen Monat fällt die 25. Sitzung des Concils
(7. März), bei der Cusanus noch anwesend war. Nach derselben
wurde er aber von Eugen IV. abberufen und ging- mit
dem Cardinal Julian nach Rom, um nimmer nach Basel zurückzukehren.
Die Angelegenheit der Kalenderreform — ihres
Hauptvertreters beraubt — kam also ins Stocken. Dadurch
also wird die Sache verzögert worden sein, nicht durch das
Bestreben des Hermann Zoestius, dass die 7 Tage aus dem
Mai oder October ausgelassen werden sollen. Denn Zoestius
erwähnt bei seiner Erzählung mit keinem Worte, dass dies
Gegenstand des Streites gewesen sei und wendet sich auch
nicht selbst polemisirend gegen den Vorschlag des Cusanus,
den er vielmehr — freilich mit Verschweigung des Namens —
als den besten und allgemein angenommenen anführt. Dagegen
ist wahrscheinlich, dass Hermann Zoestius, der ja schon früher
der Commission angehörte, jetzt mehr in den Vordergrund trat
und bei der Abfassung des Decretes thätig gewesen ist. Dieses