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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 82. Band, (Jahrgang 1876)

Die  Vorgeschichte  der  Gregorianischen  Kalenderreform.

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d.  i.  nach  Ablauf  des  Cyclus,  die  Erscheinungen  des  Sonnenjahres ­
  (Monatstage)  und  des  Mondjahres  (Mondalter)  wieder  in
derselben  Ordnung  zusammenfallen  zu  lassen.
Piere  d’Ailly  hatte  den  Tractat  an  Johann  XXIII.  eingeschickt, ­
  und  dieser  ging  wirklich  auf  die  Sache  ein  und  erliess
darüber  ein  Decret,  welches  sich  —  ohne  die  Protokolltheile  —
am  Schlüsse  des  Tractates  im  Cod.  Vindob.  5113  iindet,  und  so
von  H.  v.  d.  Ilardt  unter  dem  Titel:  ,Aprobatio  Johannis  XXIII.
abgedruckt  wurde.  Ich  hebe  daraus  die  bedeutsameren  Stellen
hervor:  Johann  XXIII.  erzählt,  dass  ein  ihm  eingeschickter
Tractat  deutlich  die  Fehlerhaftigkeit  des  kirchlichen  Kalenders
zeige,  imd  da  er  eben  zur  Reformation  der  Kirche  ein  allgemeines
Concil  einberufen  habe  und  an  die  Spitze  der  Berathungen  die
auf  den  Cultus  bezüglichen  Gegenstände  stellen  wolle,  so  habe
er  befohlen,  auch  über  diese  Frage  mit  Herbeiziehung  erfahrener
Astronomen  Vorberathungen  zu  pflegen.  Nach  reiflicher  Ueberlegung
  mit  Gelehrten,  befehle  er  hiebei  folgenden  Weg  einzuschlagen: ­
  ,Jener  Vollmond,  welcher  auf  oder  zunächst  nach  dem
Aequinoctium  vernum,  das  im  gegenwärtigen  Jahre  1412  auf  den
12.  März  fällt,  eintritt,  ist  der  Frühlingsvollmond.  Mit  Berücksichtigung ­
  dessen,  dass  die  dem  Kalender  eingeschriebenen
nutneri  auroi  um  vier  Tage  fehlerhaft  geworden  sind,  werden
daher  folgende  termini  paschales  zur  Bestimmung  des  Osterfestes ­
  zu  verwenden  sein.  Nun  gibt  das  Decret  für  den  neunzehnjährigen ­
  Cyclus  die  termini.  Dieselben  sind  in  Vergleich
zu  den  bisher  üblichen  in  den  meisten  Fällen  um  drei  Tage
früher  angesetzt.  Da  aber  nun  Aequinoctium  vernum  auf  den
12.  März  angesetzt  ist,  so  muss  ein  Vollmond,  der  zwischen
dem  12.  und  den  21.  März  fällt,  bereits  als  Ostervollmond,
also  als  terminus  paschalis  gelten.  Diess  tritt  ein  in  den  numeri
aurei  V,  VII  l,  XI,  XVI  und  XIX.  In  zwei  Fällen,  nämlich
in  den  numeri  aurei  V  und  XVI  differiren  die  beiden  Ansätze
auch  nur  um  drei  Tage,  da  sie  nach  dem  kirchlichen  Ansätze
auf  den  22.  und  21.,  nach  dem  neuen  auf  den  19.  und  18.  März
gesetzt  sind.  In  den  drei  übrigen  Fällen  dagegen  musste  um
o  Tage  -|-  1  vollen  Monat,  also  um  33  Tage  zurückgegangen
werden,  so  dass  sich  diese  Termini  folgendermassen  stellen:
            
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