Kaltenbrunner.
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Sechs Jahre später brachte dann Piere d’Ailly auf dem
Concil von Constanz die Angelegenheit zur Sprache und las
seine wohl etwas umgearbeitete aber doch nicht ganz den
Verhältnissen angepasste Arbeit, 1 sammt seinem Briefe an
Johann XXIII. und dem Decrete desselben, den Concilsvätern
vor. In dieser Gestalt ist sie auf uns gekommen und findet
sich unter dem Titel: Exhortatio ad concilium generale Constantiense
super correctione Kalendarii propter ingentes ejus
errores abgedruckt bei Hermann v. d. Hardt: Magnum Concilium
Constantiense (Frankf. u. Leipz. 1679) Tom. II. p. 72
ex manuscr. Vindob. Part. IV. Act. CC. 2 Ferner bei Mansi
Nova Collectio Conciliorum XXVIII. 370 (aus derselben Handschrift)
und bei Lenfant: Ilistoire du concil de Constance (Amsterdam
1714) pag. 695. (Auszug aus v. d. Hardt.) Ausserdem
findet sie sich handschriftlich in den Codices Vindob. 5266
fol. 68 b —72“ und 3162 fol. 202 a —210 b .
Piere d’Ailly’s Werk ging aus seiner Sehnsucht nach Reform,
deren eifriger Verfechter er war, hervor. Dies zeigt
schon seine Einleitung. Mit bitterem Ernste zählt er der Mitwelt
auf, welche grosse und einsichtsvolle Männer sich einst
mit der Frage des Osterfestes beschäftigt haben, welche Sorgfalt
sie darauf verwandten, dass es gemäss den alten Satzungen
und den ihm innewohnenden Mysterien gefeiert werde.
Er schliesst seine Betrachtung über die vergangenen Zeiten
mit dem charakteristischen Satze: ,his ergo talibus et tantis
viris ob causam praedictam de dierum ac momentorum calculatione
magis quam de denariorum ac monetaruin
computatione olim solicita cura fuit et diligentia'. Wie ist
1 So findet sich in der Einleitung der Hinweis auf den Beschluss des Concils
von Pisa (1409) mit den Worten: ,ecce nunc dies salutis quocl
ad Ultimi Pisani concilii deeretum universalis dcbet synodus celebrari 1 .
Die Umarbeitung dagegen beweist unter Anderm den Umstand, dass er
sich einmal auf den 1416 abgefassten Tractat de legibus et sectis beruft.
Vielleicht ist die ursprüngliche Fassung in jener von Fabricius erwähnten
Ausgabe seiner Werke enthalten, denn da findet sich als Titel des Tractates:
De con-eetione calendarii nicht Exhortatio super correctione calendarn.
2 Es ist der Codex Vindob. 5113, der 1417 von dem Priester Dorre zu Constanz
beendigt wurde. Der Tractat füllt die letzten vier Blätter aus. Die
drei andern Codices der Acta conciliorum, die das Citat voraussetzt, sind
die sogenannten Codices Elstraviani, jetzt Cod. Vindob. 5009. 5070. 5071.