Die Vorgeschichte der Gregorianischen Kalenderreform.
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sind, stets um 14 (respective 14—19) grösser sind, wollen sie
zu dem laufenden numerus aureus des Jahres (dem numerus
antiquus) die Zahl 14 (als numerus corrector) hinzuzählen und .
dann bezeichnet ihnen — für dieses Stadium des Fehlers —
der Monatstag, an dem sie die erhaltene Summe angesetzt
finden, den richtigen Neumondstag. Z. B. Im Jahre 1349 (num.
aur. I) tritt nach dem Julianischen Kalender am 23. Jänner
Neumond ein; wendet man die Correctur an, so erhält man
als den richtigen Neumondstag den 19. Jänner, zu dem numerus
aureus (1—(—14) 15 steht. Da die in diesem Verhältniss
stehenden Numeri aurei selbst nicht gleichmässig von einander
abstehen, sondern bald um 4, bald um 5 Kalendertage entfernt
sind, so ist im Allgemeinen für zwei 310jährige Zeiträume
gesorgt. Nach 620 Jahren aber muss der numerus corrector
geändert werden. Da jetzt der Numerus aureus erreicht werden
soll, der den 6 bis 7 Tage früher stehenden Kalendertagen
entspricht und an dieser Stelle der Numerus steht, welcher um
8 kleiner ist als der bisher die wirklichen Neumonde anzeigende,
so muss man jetzt zu dem numerus antiquus eine Zahl hinzuzählen,
die um 8 kleiner ist als der bisher angewendete Corrector.
Dieser Anforderung entspricht nun jene Zahl, welche als
numerus aureus unmittelbar vor dem bisher als Corrector geltenden
Numerus steht d. i. 6. Mit einem Worte: wenn man
die numeri aurei von 14 angefangen in umgekehrter lleihe
— als sie im Kalender stehen — aufstellt, so erhält man die
Reihe der Correctoren für die einzelnen 310, eventuell 620 Jahre
umfassenden Zeitabschnitte.
Im vierten Tractate sprechen sie über Ostern und fassen
da nochmals ihre früher ausgesprochenen Ansichten zusammen,
also Zurückführen des Aequinoctium vernum auf den 21. März
und Correctur des Mondkalenders, wobei sie nochmals ausführlich
auf den numerus corrector zu sprechen kommen. 1
1 -Dieser letzte Thoil scheint etwas später abgefasst zu sein, als die drei
früheren Tractate. Denn beim numerus corrector berufen sie sich darauf,
dass sie dies ausführlich auseinander gesetzt hätten im Tractatus de
correctione numeri aurei, den sie im Jahre 1345 auf Befehl des Pabstes
Clemens VI. zu Avignon abgefasst haben. Darunter Kann wohl nur
der III. Tractatus der Epistola, für die sie ausdrücklich das Jahr 1345
als annus praesens angeben, gemeint sein. (Vergl. pag. 31. .Anmerk.)