Aus der Geschichte des Zeitraumes Yuen-kliang von Tsin. 211
schlechtes Tö hinrichten. Die Berathenden wollten die Kaiserin
von dem Geschlechte Tö stürzen. Als sie starb, wollten sie
nicht nach den Gebräuchen sie begraben lassen. Kaiser Ho,
in Folge der gerechten Weise, in welcher er durch zehn Jahre
seine Dienste gewidmet, konnte nicht abweichen von dem Wege
des Dieners und des Sohnes. Er war bestrebt, sich nach dem
Reichlichen und Bedeutenden zu richten. Das Rühmliche der
Menschlichkeit und der Erleuchtung ist kenntlich in dem vergangenen
Zeitalter/
,Auch sieht man es an dem Vorgänge ^ Pei-wei’s, 1
des ehemaligen obersten Buchführers und Vorgesetzten des
Pfeilschiessens, der über die Kaiserin Tiao seine Meinung aussprach.
Er sagte: Wenn auch die Stiefmutter ausgetreten, die
nachträgliche Handlung erleidet keine Veränderung. Desswegen
ehrte Kaiser Hiao-hoai den Namen, hielt die Trauerrede und
veranstaltete nochmals die Bestattung in \\^ Siün-ling.
Hierdurch wurde der Weg der Mutter und des Sohnes unversehrt
erhalten, und die Absetzung erfuhr eine grosse Veränderung.
Gegenwärtig opfert man ihr in dem Palaste von ^ fjjlj
Hung-hiün, hat sie noch nicht in den grossen Ahnentempel
hereingebracht. Die Sache ist nämlich noch nicht zu Ende,
es ist kein gerechtes Vorbild. Wenn man die Wiedereinsetzung
der Kaiserin Tiao in ihre Rangstufe für billig hält, so soll sie
bei dem Opfer für den Ahnherrn des Geschlechtsalters zugesellt
werden. Wenn man ihre Wiedereinsetzung für unrecht hält,
dann ist in den Schriftstücken bei den Trauerreden eine Lücke.
Sie ist Jemand, der noch keine Rangstufe und keinen Namen
hat, der in der richtigen Mitte weilt und dabei seitwärts geneigt
ist, dem man in einem besonderen Hause opfert. Wenn man
davon ausgeht, dass Kaiser Hiao-hoai für sich allein den Weg
der Mutter und des Sohnes erhöht und einzig desswegen den
Ahnentempel errichtet hat, so ist dieses vorläufig eine grosse
besondere Neigung, und es macht einen Riss in die Vorbilder
des Reiches. Es sollten dann in den Schriftstücken des Reiches
alle zu vermeidenden Namen der Kaiser entfernt und verworfen
werden, es wäre nicht bloss der Fall, dass man des Opfers in
1 Rechts von ist noch das Classenzeichen J=| zu setzen.
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