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Werner.
Frage von den Seelenvermögen, deren Tlieilung und Verliältniss
zum Wesen der Seele wird wol insgemein nur dadurch
abzuhelfen sein, dass die abstract metaphysische Behandlung
der Seelenlehre in die real concrete umgesetzt, die ,Vermögen'
als Qualitäten und Wesensäusserungen der Seele gefasst, der
Classification der Vermögen aber die Idee einer lebendigen
Selbstgliederung in Wachsthum und Entwicklung des inneren
Seelenmenschen substituirt wird.
Bonaventura geht im Gegensätze zu den streng peripatetischen
Scholastikern etwas tiefer in das affective Gemüthsleben
der Seele ein, und bringt in dieser Hinsicht namentlich
eine wichtige Ergänzung zur scholastisch-thomistischen Lehre
von Gewissen bei. Er geht in diesem Lehrpunkte auch entschieden
von seinem Vorgänger Alexander Halesius 1 ab, der
die Synderesis den cognoscitiven Seelenkräften zugewiesen
hatte. Bonaventura 2 fasst die Synderesis als einen der potentia
affectiva eingeschaffenen Trieb, der den Affect oder das Begehren
der Seele auf das moralisch Gute hinlenkt. Er nennt diesen
Trieb ein naturale pondus, welches den Affect in dessen Begehrungen
zu beeinflussen und zu bestimmen suche, damit er dem,
was recht ist, den Vorzug gebe vor demjenigen, was im Gegensätze
zum moralischen Gebote dem selbstischen Interesse oder der selbstischen
Neigung des Menschen Zusagen möchte. Er sieht in diesem
der potentia affectiva eingeschaffenen natürlichen Zuge ein Correlat
des dem Intellecte eingeschaffenen Judicatorium naturale,
welches die obersten Denkregulative des theoretischen und praktischen
Intellectus enthält. Den praktischen oder auf die Cognoscibilia
moralia gerichteten Intellect nennt Bonaventura conscientia,
versteht also unter conscientia dasjenige, was Thomas Aq. 3
synderesis nennt, während Thomas unter conscientia lediglich
die Application der moralischen Regulativprincipien auf die zu
begehenden oder wirklich begangenen freithätigen Handlungen
des Menschen versteht. 4 Demzufolge sieht Thomas in der
conscientia eine blosse Thätigkeit, in der synderesis einen
1 Summ, theol. II, qu. 73, mbr. 2.
2 Sentt. II, dist. 39, art. 2, qu. 1.
3 Summ, theolog. I, qu. 79, art. 12.
1 Summ, theolog. I, qu. 79, art. 13.