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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 82. Band, (Jahrgang 1876)

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Werner.

Frage  von  den  Seelenvermögen,  deren  Tlieilung  und  Verliältniss
  zum  Wesen  der  Seele  wird  wol  insgemein  nur  dadurch
abzuhelfen  sein,  dass  die  abstract  metaphysische  Behandlung
der  Seelenlehre  in  die  real  concrete  umgesetzt,  die  ,Vermögen'
als  Qualitäten  und  Wesensäusserungen  der  Seele  gefasst,  der
Classification  der  Vermögen  aber  die  Idee  einer  lebendigen
Selbstgliederung  in  Wachsthum  und  Entwicklung  des  inneren
Seelenmenschen  substituirt  wird.
Bonaventura  geht  im  Gegensätze  zu  den  streng  peripatetischen ­
  Scholastikern  etwas  tiefer  in  das  affective  Gemüthsleben
  der  Seele  ein,  und  bringt  in  dieser  Hinsicht  namentlich
eine  wichtige  Ergänzung  zur  scholastisch-thomistischen  Lehre
von  Gewissen  bei.  Er  geht  in  diesem  Lehrpunkte  auch  entschieden ­
  von  seinem  Vorgänger  Alexander  Halesius  1  ab,  der
die  Synderesis  den  cognoscitiven  Seelenkräften  zugewiesen
hatte.  Bonaventura 2  fasst  die  Synderesis  als  einen  der  potentia
affectiva  eingeschaffenen  Trieb,  der  den  Affect  oder  das  Begehren ­
  der  Seele  auf  das  moralisch  Gute  hinlenkt.  Er  nennt  diesen
Trieb  ein  naturale  pondus,  welches  den  Affect  in  dessen  Begehrungen ­
  zu  beeinflussen  und  zu  bestimmen  suche,  damit  er  dem,
was  recht  ist,  den  Vorzug  gebe  vor  demjenigen,  was  im  Gegensätze
zum  moralischen  Gebote  dem  selbstischen  Interesse  oder  der  selbstischen ­
  Neigung  des  Menschen  Zusagen  möchte.  Er  sieht  in  diesem
der  potentia  affectiva  eingeschaffenen  natürlichen  Zuge  ein  Correlat
  des  dem  Intellecte  eingeschaffenen  Judicatorium  naturale,
welches  die  obersten  Denkregulative  des  theoretischen  und  praktischen ­
  Intellectus  enthält.  Den  praktischen  oder  auf  die  Cognoscibilia
  moralia  gerichteten  Intellect  nennt  Bonaventura  conscientia,
versteht  also  unter  conscientia  dasjenige,  was  Thomas  Aq. 3
synderesis  nennt,  während  Thomas  unter  conscientia  lediglich
die  Application  der  moralischen  Regulativprincipien  auf  die  zu
begehenden  oder  wirklich  begangenen  freithätigen  Handlungen
des  Menschen  versteht. 4  Demzufolge  sieht  Thomas  in  der
conscientia  eine  blosse  Thätigkeit,  in  der  synderesis  einen

1  Summ,  theol.  II,  qu.  73,  mbr.  2.
2  Sentt.  II,  dist.  39,  art.  2,  qu.  1.
3  Summ,  theolog.  I,  qu.  79,  art.  12.
1  Summ,  theolog.  I,  qu.  79,  art.  13.
            
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