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Pf izmaier.
dem Nachfolger Ehren zu erweisen. Die Gebieterin von Ivuangtscli’ing
stellte ihn desswegen beständig zur Rede.
Als die Gebieterin von Kuang-tsch’ing schwer erkrankte,
meinte man in der Kunst der Wahrsagung, sie solle nicht mit
Kuang-tsch’ing belehnt sein. Sie erhielt daher ein anderes Lehen:
dasjenige von I-tsching. 1 Die Kaisei'in trat hinaus und pflegte
die Kranke durch zehn Tage. Der Nachfolger ging fortwährend
in das Haus der Gebieterin von I-tsch’ing und trat daselbst
mit den Aerzten aus und ein. Er erschöpfte sich in aufrichtigen
Bezeigungen dei Achtung.
Als die Gebieterin von I-tsch’ing dem Tode nahe war,
ergriff sie die Hand der Kaiserin und hiess sie alle Gedanken
dem Nachfolger zuwenden. Ihre Worte waren sehr eindringlich.
Endlich sagte sie noch: Tschao-tsan und Kö-wu werden gewiss
deine Sache verderben. Nach meinem Tode darfst du ihnen
nicht wieder Gehör geben. Beherzige ganz besonders meine
Worte. — Die Kaiserin konnte sich nicht hiernach richten.
Sie brachte hierauf ausschliesslich die Welt zurecht, vor ihrer
Macht beugte sich das Innere und Aeussere. Sie machte wieder
mit Tschao-tsan und Kö-wu verrätherische Anschläge und suchte
den Nachfolger durch List zu tödten. Alle ihre Uebelthaten
wurden offenkundig.
Man hatte ^ Yang-tsiiin und Liang, König von Jiinan,
ferner den grossen Beschützer Wei-kuan hinrichten lassen.
Wei, König von Thsu, und Andere blickten auf das Triebwerk
herab und entschieden ausschliesslich. Der Palastdiener fr ät
Tung-meng bereitete die Sachen vor. Dieser Mann war zu den
Zeiten des Kaisers Wu ein kleiner Diener gewesen und hatte
in dem östlichen Palaste aufgewartet. Er hatte das Zutrauen
der Kaiserin erworben und die Hinrichtung Yang-tsiün’s veranstaltet.
Er erhielt jetzt das Lehen eines Fürsten von Wungan.
Seine drei älteren Brüder wurden Lehensfürsten der
Standorte. In der Welt war er Allen verhasst.
Als der Nachfolger abgesetzt war, rechneten Lün, König
von Tschao, Sün-sieu und Andere auf den Hass der Menge
und verschworen sich zur Absetzung der Kaiserin. Die Kaiserin
1 In dieser Eigenschaft wird sie in dem vorigen Abschnitte (S. 553) als
Gebieterin von I-tsch’ihg erwähnt.