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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 81. Band, (Jahrgang 1875)

Abraham  Ihn  Esra's  Einleitung  zu  seinem  Pentateuch-Commentar.

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Sinn  anzunehmen  bereit  ist.  Man  kann  mit  Ibn  Esra  ohne
Schwierigkeit  annehmen,  dass  die  Bibel  selbst  mit  der  Erzählung ­
  vom  Paradiese  und  Sündenfalle  ausser  dem  Wortsinne
typisch  auch  einen  höhern  Sinn  verbindet,  wenn  es  auch  nicht
eben  der  von  Ibn  Esra  gemeinte  ist.
Selbstverständlich  ist  die  allegorische  Erklärung  bei  den
sogenannten  rhetorischen  Typen,  d.  li.  den  der  Sprache  die
sinnliche  Grundlage  verleihenden,  besonders  aber  im  dichterischen ­
  und  überhaupt  höhern  Styl  zur  Ausschmückung  und
Veranschaulichung  der  Rede  angewendeten  bildlichen  Ausdrücken. ­
  Diese  müssen  natürlich  nicht  nach  dem  buchstäblichen ­
  Sinne  des  Wortes,  sondern  nach  dem  Sinne,  den  die
Sprache,  den  der  Autor  mit  demselben  aussagen  wollte,  erklärt
werden.  Hier  ist  die  Allegorie  von  der  Sprache,  von  dem
Schriftsteller  beabsichtigt,  die  Umdeutung  also  Pflicht  des  Exegeten.
  Diese  alle  Arten  der  Tropen  umfassende  Allegorie  im
weitern  Sinne  ist  so  allgemein  und  in’s  Sprachbewusstsein  so
innig  eingegangen,  dass  sie  Missverständnissen  keinen  Raum
bietet.  Bei  einem  Buche  aber,  wie  die  Bibel,  von  dem  man
sich  gewöhnt  hatte,  auch  die  geringsten  Aeusserlichlceiten  hochzuhalten ­
  und  den  buchstäblichen  Wortlaut  ebenso  zu  verehren
wie  dessen  Inhalt,  bei  einem  solchen  Buche  mussten  die  Exegeten
  auch  ihre  Berechtigung  zum  Umdeuten  jener  im
weiteren  Sinne  allegorischen  Ausdrücke  hervorheben,  wie  wir
das  bei  Saadja  und  bei  Ibn  Esra  gesehen  haben.  Denn  die
beiden  von  ihnen  erwähnten  Fälle,  in  denen  ein  Ausdruck
entweder  der  sinnlichen  Erfahrung  oder  der  Vernunft  widerstrebt ­
  und  daher  nicht  buchstäblich  genommen  werden  darf,
sie  umfassen  eben  die  gesammte  bildliche  Ausdrucksweise,  die
vom  göttlichen  Wesen  ausgesagten  Anthropopathien  und  Anthropomorphismen ­
  mit  inbegriffen.  Dass  namentlich  in  Bezug
auf  die  letzteren  der  Exegese  das  Recht  auch  streitig  gemacht
wurde,  sie  bildlich  zu  nehmen,  ist  bekannt  genug.  Bekanntlich ­
  hat  erst  die  Philosophie  Maimüni’s  dies  Recht  vollständig
erobert  und  in  das  Gesammtbewusstsein  eingeführt.  Als  Norm
wurde  dabei  der  vom  Talmud  entlehnte,  aber  in  diesem  in
ganz  anderem  Sinne  gebrauchte  Satz  aufgestellt:  Die  Bibel
drückt  sich  in  menschlicher  Redeweise  aus.  Auch  Ibn  Esra
            
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