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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 80. Band, (Jahrgang 1875)

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Sclienlcl.

die  Richter  zur  Verurtheilung  des  Sokrates  zu  überreden,  als
er  nicht  selbst  dem  Process  beigewohnt  und  jene  Reden
nicht  selbst  mit  angehört  hatte.  Eine  wahrhaft  verzweifelte
Deutung,  welche  einfach  durch  das  dem  Xsyotc  entsprechende
T£y.(j,7]pt'w  widerlegt  wird.  Aber  auch  touo  tot’  eypvfcavTO  T£-/[AV)p(w,
das  parallel  mit  ti'gi  tots  loyoic  eiretaav  steht  und  offenbar  nichts
anderes  bedeutet  als  ,welchen  Beweis  wendeten  sie  denn  an
somit  vollkommen  klar  darthut,  dass  Xenophon  die  Gründe
der  Ankläger  nicht  kannte,  soll  Cobet  missverstanden  haben;
denn  es  werde  doch  gleich  darauf  das  Haupt-Tsy.|j.^piov  selbst,
das  oatp.oviov,  aus  welchem  die  Gegner  xaiva  Saqrovta  machten,  genannt ­
  und  durch  ausführliche  Erörterung  dargethan,  dass  durch
dasselbe  jene  Anklage  keineswegs  bewiesen  werde.  Aber  wir
lesen  doch  gleich  darauf  c0sv  Sv;  y.ai  \m~kkttoc  p.oi  Soxoustv  airrbv
aiTtäaaoOai  y.aivä  Saqj.ovia  eiaipepeiv.  Xenophon  kennt  also  die
Gründe  der  Ankläger  gar  nicht;  er  zieht  bloss  aus  den  Worten
der  AnklagS  srspa  3s  y.atva  oa’.p.övia  swcpepwv  den  Schluss,  dass
sie  bei  diesem  Puncte  hauptsächlich  das  Dämonion  im  Auge
gehabt  haben  müssen.  Dann  erwäge  man  noch,  dass  es  im
Eingänge  heisst:  ifj  ;j,Iv  yap  ypxorj  touxos  tic  yjv.  Schreibt  so
Jemand,  der  über  die  Sache  genau  unterrichtet  ist?  Sicherlich
nicht;  wir  müssen  vielmehr  annehmen,  dass  Xenophon  den
Wortlaut  der  Anklage  bloss  aus  der  Declamation  des  Polykrates
kannte  und  es  daher  für  gut  fand  den  vorsichtigen  Ausdruck
Totaos  Tic  yjv  zu  gebrauchen.  Sonst  liest  man  nur  noch  I,  2,  64
avTt  3s  tc5  oiaoOsi'psiv  tcuc  veouc,  o  Syj  o  ypaiiii[j.E.'ioz  aupov  pTtato,
worin  man  doch  nichts  als  eine  blosse  Wiederholung  des
dritten  Klagepunctes,  wie  er  schon  früher  gegeben  war,  sehen
kann.  Wenn  er  hier  statt  o:  ypatyayisvot,  was  er  im  Eingänge
sagte,  den  Singular  gebraucht,  so  setzt  dies  allerdings  voraus,
dass  er  wusste,  Meietos  sei  der  Hauptkläger,  Anytos  und  Lykon
seien  nur  Mitkläger  gewesen.  Und  dies  konnte  er  allerdings,
wenn  er  es  nicht  auch  aus  Polykrates  kannte,  bei  dem  Aufsehen, ­
  welches  der  Process  des  Sokrates  machte,  auch  in  der
Fremde  erfahren  haben,  während  über  die  Gründe,  deren  sich
die  Ankläger  bedient  hatten,  gewiss  nur  einzelne,  unbestimmte ­
  Nachrichten  zu  dem  Manne  drangen,  der  früher  im
Kriegslager  der  Spartaner,  dann  in  Sparta  und  später  in  völliger
Zurückgezogenheit  auf  seinem  Gute  bei  Skillus  lebte.
            
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