Schelling’s Philosophie der Kunst.
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porter leur peine avec eux par l’ordre de la nature et en vertu
meme de la structure mecanique des choses et que de meme
les helles aetions s’attireront leurs recompenses par des voies
machinales par rapport aux corps. Fasst man daher nur den
mechanischen Zusammenhang der Dinge, das Reich der wirkenden
Ursachen, ins Auge, so erhält man ein anderes Bild,
als wenn man den moralischen, das Reich der Zweckursachen,
für sich im Auge hat, und wieder ein anderes, wenn man die
Harmonie beider, welche durch Gott von Ewigkeit besteht,
sich gegenwärtig hält, und doch ist das so von drei verschiedenen
Standpunkten aus betrachtete Universum nur eines und
dasselbe. Vom ersten aus scheint der Natur] auf ganz mechanisch,
d. h. vom Einflüsse des göttlichen Willens (der Gnade, gräce)
unabhängig; vom zweiten aus ganz willkürlich, d. h. von Gottes
Willen (seiner Gnade) abhängig; vom dritten aus (welcher der
wahre ist) angesehen, ,conduisent les choses a la gräce par la
voie meme de la natureh (§. 88.)
Das Zusammentreffen der Dreizahl der möglichen Betrachtungsweisen
der ,besten Welt 4 und der ,ideellen' Bestimmungen
des Universums bei Leibnitz und Schelling ist wohl
mehr als zufällig. Die Anschauung der besten Welt, welche
darin nur einen bewusstlosen Mechanismus erblickt, mahnt an
Schelling’s Natur-, jene, welche darin nur das Werk göttlicher
Leitung sieht, an dessen Geschichtsphilosophie. Diejenige,
welche in Folge der prästabilirten Harmonie zwischen dem
Reiche der Natur und der Gnade beide als eines erkennt, wird
als die vorzüglichste bezeichnet. Schelling nennt seine Kunstphilosophie
die Wiederholung seiner Philosophie in der ,höchsten
Potenz'.
Verstehe ich die Ausdrücke von Leibnitz recht, so setzt
er den beiden ,regnes naturels', in deren einem Gott nur die
Rolle eines Baumeisters, in deren anderem die eines Gesetzgebers
spiele, ein drittes gegenüber, das er gouvernement parfait nennt.
Bei diesem tritt Gott sowohl in der einen als in der andern
Eigenschaft in den Hintergrund; die Dinge bedürfen weder
des Beistandes noch des Gesetzes; was geschehen soll, geschieht,
von selbst, gesetzlich und doch ohne Bewusstsein des Gesetzes.
Sowohl die blinde Nöthigung als das Bewusstsein der
Pflicht sind überflüssig, da das Natürliche vernünftig und das