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Kenner.
Nach den angeführten Correcturen entfällt Monate statt
auf den 50. auf den 57. Meilenstein, also ganz nahe von der
Station Ad pontem (Furt), welche 54 mp. von Virunum absteht;
dies sei die einzige Verlegung einer Station, welche in der Zeit
zwischen der Abfassung des Itinerars und jener der Tabula vorgekommen
sei. Sabatinca entfällt sodann auf den 85. Meilenstein,
wohin auch Surontium zu stehen kommt, wenn bei Viscellae
die Meilenzahl XII eingesetzt wird; ebenso fallen dann die
Gabromagus beider Verzeichnisse auf den 115., die Tutatio auf
den 135., endlich Ovilava auf den 157 Meilenstein.
Die beiden Praemissen, auf welchen diese Lösung unserer
Frage beruht: die Einsetzung der Distanzziffer XII bei Viscellae
und dieCorrectur der Meilenzahl bei Sabatinca XVIII in XXV11I
hängen innerlich zusammen, sie bedingen sich gegenseitig; daher
stehen und fallen sie mit einander. In der That, würde man
den Umweg, wie oben angedeutet, hinweglassen und den Murübergang
auf den äusserst möglichen Punkt am rechten Flussufer
bei Pichl ansetzen, dann wäre die Entfernung zwischen
Ad pontem und Viscellae (Möderbruck) nur IX mp. gross und
es käme bei letzterer Station diese Zahl, als die ausgefallene
Distanz einzusetzen. Sofort zeigte sich die Rückwirkung auf
das Itinerar. Es müsste, um die Uebereinstimmung mit diesem
herzustellen, statt der Gorrectur Sabatinca XXVIII die Correctur
XXV aufgenommen werden, damit entfiele aber die Beweiskraft
des Pariser Codex D und folgerichtig auch die Identität
von Candalicae mit dem südlichen Noreia. Man muss also die
Distanz XII bei Viscellae zugeben, wenn man überhaupt die
Kohn’sche Lösung acceptirt. Die Einstellung dieser Distanz
aber hat nun zur nothwendigen Voraussetzung jenen Umweg der
römischen Strasse über Furt, für den sich kein irgendwie plausibler
Grund geltend machen lässt und der schon deshalb oben als
durchaus unannehmbar bezeichnet wurde.
Nicht viel besser steht es mit der andern Praemisse, der
Erhöhung der Meilenzahl bei der Station Sabatinca. Sie stützt
sich einzig und allein auf die Angabe des Pariser Codex D.
Die Herausgeber des Itinerars 1 loben ihn allerdings, sie sagen
1 Itinerarium Antonini Augusti ex libris manu scriptis ediderunt G. Par
they et M. Pinder. (Beroliui 1848.) p. XIV, XXXII f.