412
Kohn.
der Art, dass über den Strassenlauf verschiedene Ansichten
aufgestellt werden konnten. In dieser zum Theil ebenen, zum
Theil welligen Gegend, die nirgends bedeutende Terrain hindernisse
bietet, muthen einige Gelehrte, darunter auch Kenner,
unserer Strasse eine Schlangenlinie zu, welche mit der sonst
an ihr auffallenden Energie kaum vereinbar ist. Wäre ihre
Hypothese richtig, dann würde die Römerstrasse sogar von
der heutigen, keineswegs im gestreckten Laufe dahineilenden
Postchaussee an Kürze übertroffen sein. Während diese über
Voitsdorf und Michelsdorf zur Steier zieht, soll die Römerstrasse,
um dahin zu gelangen, einen Bogen über Pettenbach
beschrieben haben. Zu Pettenbach, oder doch in der nächsten
Nähe davon, soll nämlich die in der Tabula, unmittelbar vor
Ovilavae verzeichnete Station Vetonianae gestanden haben.
Vetonianae ist freilich derselben Quelle zufolge nur XI m. p.
von Ovilavae entfernt, während der Abstand Pettenbachs von
Wels auf jedem beliebigen Wege grösser ist. Allein Jordan,
Muchar und Gaisberger, die älteren Vertreter dieser Ansicht,
nehmen es mit den Massen überhaupt nicht sonderlich genau.
Kenner aber sieht sich genöthigt, hier die Tabula zu corrigiren,
indem er die Distanzziffer von XI auf XV m. p. erhöht.
Indess sind die Gründe, die er ins Treffen führt, keineswegs
von der Art, um Jedermann von der Berechtigung und Nothwendigkeit
dieser Correctur zu überzeugen. Es scheint gar
nicht so ausgemacht, dass die Namen Strasser, Strasshof, Oberund
Unterstrass, Steinhof, Steinhaus, Steinmaurer, Steinermayer
die Existenz einer durchs Aiterbachthal ziehenden Strasse verbürgen.
Was vollends von ihm für ,die nächste Umgebung'
des Aiterbaches und des Ortes Pettenbach angeführt wird, darf
wohl mit demselben Rechte für eine Strassenfiihrung in der
Richtung der heutigen Postchaussee in Anspruch genommen
werden. Denn diese zieht ja auch in der Nähe und in der
Richtung des Aiterbaches dahin, wenn sie auch nicht gerade
dessen Windungen folgt. Selbst wenn man einräumen wollte,
— was keineswegs erwiesen ist — dass die in einer Urkunde
von 993 ,als Grenze eines streitigen Gebietes in der Nähe
von Pettenbach' erwähnte ,via publica' auf eine Römerstrasse
zu beziehen sei, so folgt daraus noch nicht, dass hiemit unsere
Römerstrasse gemeint sei, geschweige denn, dass diese