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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 80. Band, (Jahrgang 1875)

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Kohn.

der  Art,  dass  über  den  Strassenlauf  verschiedene  Ansichten
aufgestellt  werden  konnten.  In  dieser  zum  Theil  ebenen,  zum
Theil  welligen  Gegend,  die  nirgends  bedeutende  Terrain  hindernisse
  bietet,  muthen  einige  Gelehrte,  darunter  auch  Kenner,
unserer  Strasse  eine  Schlangenlinie  zu,  welche  mit  der  sonst
an  ihr  auffallenden  Energie  kaum  vereinbar  ist.  Wäre  ihre
Hypothese  richtig,  dann  würde  die  Römerstrasse  sogar  von
der  heutigen,  keineswegs  im  gestreckten  Laufe  dahineilenden
Postchaussee  an  Kürze  übertroffen  sein.  Während  diese  über
Voitsdorf  und  Michelsdorf  zur  Steier  zieht,  soll  die  Römerstrasse, ­
  um  dahin  zu  gelangen,  einen  Bogen  über  Pettenbach
beschrieben  haben.  Zu  Pettenbach,  oder  doch  in  der  nächsten
Nähe  davon,  soll  nämlich  die  in  der  Tabula,  unmittelbar  vor
Ovilavae  verzeichnete  Station  Vetonianae  gestanden  haben.
Vetonianae  ist  freilich  derselben  Quelle  zufolge  nur  XI  m.  p.
von  Ovilavae  entfernt,  während  der  Abstand  Pettenbachs  von
Wels  auf  jedem  beliebigen  Wege  grösser  ist.  Allein  Jordan,
Muchar  und  Gaisberger,  die  älteren  Vertreter  dieser  Ansicht,
nehmen  es  mit  den  Massen  überhaupt  nicht  sonderlich  genau.
Kenner  aber  sieht  sich  genöthigt,  hier  die  Tabula  zu  corrigiren,
  indem  er  die  Distanzziffer  von  XI  auf  XV  m.  p.  erhöht.
Indess  sind  die  Gründe,  die  er  ins  Treffen  führt,  keineswegs
von  der  Art,  um  Jedermann  von  der  Berechtigung  und  Nothwendigkeit
  dieser  Correctur  zu  überzeugen.  Es  scheint  gar
nicht  so  ausgemacht,  dass  die  Namen  Strasser,  Strasshof,  Oberund ­
  Unterstrass,  Steinhof,  Steinhaus,  Steinmaurer,  Steinermayer
die  Existenz  einer  durchs  Aiterbachthal  ziehenden  Strasse  verbürgen. ­
  Was  vollends  von  ihm  für  ,die  nächste  Umgebung'
des  Aiterbaches  und  des  Ortes  Pettenbach  angeführt  wird,  darf
wohl  mit  demselben  Rechte  für  eine  Strassenfiihrung  in  der
Richtung  der  heutigen  Postchaussee  in  Anspruch  genommen
werden.  Denn  diese  zieht  ja  auch  in  der  Nähe  und  in  der
Richtung  des  Aiterbaches  dahin,  wenn  sie  auch  nicht  gerade
dessen  Windungen  folgt.  Selbst  wenn  man  einräumen  wollte,
—  was  keineswegs  erwiesen  ist  —  dass  die  in  einer  Urkunde
von  993  ,als  Grenze  eines  streitigen  Gebietes  in  der  Nähe
von  Pettenbach'  erwähnte  ,via  publica'  auf  eine  Römerstrasse
zu  beziehen  sei,  so  folgt  daraus  noch  nicht,  dass  hiemit  unsere ­
  Römerstrasse  gemeint  sei,  geschweige  denn,  dass  diese
            
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