Rockinger. Berichte über Handschriften des sog. Schwahenspiegels.
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Berichte über die Untersuchung von Handschriften
des sogenannten Schwabenspiegels.
Von
Dr. Ludwig Rockinger.
VI.
JJefasste sich der Bericht, welchen ich zuletzt der kaiserlichen
Akademie der Wissenschaften 1 erstattet habe, mit drei
Handschriften jener Gruppe des sogenannten Schwabenspiegels,
welcher der dritte Theil des Landrechtes fehlt und in welcher
auch das Lehenrecht nur unvollständig beziehungsweise in der
sonstigen Gestalt dieses Rechtsbuches gar nicht erscheint, so
führte derselbe die Untersuchung jener drei Handschriften insoferne
nicht zu Ende, als die Nothwendigkeit der Mittheilung
einer grösseren Zahl von Artikeln, welche bedeutendere Abweichungen
gegenüber den gewöhnlichen Texten des kaiserlichen
Land- und Lehen rechtes aufweisen, den Umfang jenes
Berichtes unverhältnissmässig erweitert haben würde, so dass
ich daselbst unter V dieses dem jetzigen Vorbehalten habe.
Er soll sich indessen nicht lediglich mit dieser Mittheilung
beschäftigen, sondern zugleich nähere Kunde auch von jener
Handschrift geben, deren ich dort schon zum Beweise dafür
gedachte, wie eben die Codices der Gruppe von welcher die
Rede ist keineswegs in allen Beziehungen eine ganz und gar
enge Zusammenstimmung verrathen. Ich meine die Handschrift
88 der Gymnasialbibliothek zu Quedlinburg, deren auffallend
gekürzte Reihenfolge der Artikel von 228 der Ausgabe
1 Vgl. die Sitzungsberichte der philosophisch - historischen Klasse, Band
LXXIX S. 85—150.