Xenopliontische Studien.
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I, 1, 7 rA'na rie TOtaÜTa p.a0yjp.aTa y.ai avOpw-ou aipsrä
£vc|j.t^ev sivai. Cobet (N. L. 647) bezciclmet p,a0v]|.;.a-ca mit Recht
als vitiosum. Xenophon kann hier das Wort nicht gebraucht
haben, weil darin schon das ausgedrückt wäre, was er erst im
Folgenden sagen will. Wenn es ihm darauf ankam den Begriff
,Kenntniss, Wissenschaft' zu setzen, so musste er
gebrauchen. Cobet will nun p.aö^p.aTa in p.aOvjTä ändern, welche
Wörter allerdings öfters in den Handschriften verwechselt
werden, und Dindorf folgt ihm hierin; aber dann ist yuxl ctvöptlncou
Yvwp/ft alps-a überflüssig und leer. Ich betrachte daher p.aO-jp.a'a
als eine Interpolation. So hat sich auch IV, 7, 3 p,a0r,p.a-(ov
eingeschlichen, was schon Bessarion ausgelassen hat; denn in
der Wiederholung jener Stelle §. 5 fehlt das Wort. Aus Themist.
Or. p. 318 lässt sich, wie Schneider bemerkt, nichts Bestimmtes
entnehmen, da man nicht weiss, ob er die erstere oder die
letztere Stelle vor Augen hatte. Cobet bemerkt noch über unsere
Stelle: molestum est y.ai in y.ai avOpAxou Y'^IVi quasi vero alia
quam, hiimana mente Mae arten addisci posseni. Doch dieser
Grund wiegt nicht schwer. Der Gedanke ist: um ein Sachverständiger
in den genannten Künsten zu sein, bedarf es keiner
höheren Fassungskraft als der menschlichen. Und ist denn nicht
Athene eine textovi/«;, Hephaistos ein -/aAy.euTiy.oc u. dg]., so dass
also der Grund Cobet’s, der übrigens in seiner Beweisführung
ganz unpassend jenes addisci eingesetzt hat, ganz haltlos wird.
Der Hingang von I, 1, 18 ist durch mehrfache Interpolationen,
die wir bereits bemerkt haben, entstellt. Im Folgenden
kann ertia GTpcm)Yob$ neben touc äp.oi GpdcukXov y.ai ’.Epac.vlovjv
nicht richtig sein, da diese beiden Ausdrücke ganz
ungeschickt durch das dazwischen tretende pua getrennt
sind. Somit muss einer der beiden interpoliert sein. Upton zu
Ar rian. Hpict. p. 240 bezeichnet den letzteren als unecht, und
ihm treten Valckenaer, Koraes und Dindorf bei. Sind aber
damit die Schwierigkeiten behoben? Ich glaube nicht; denn
es bleibt so der Widerspruch mit Xen. Hell. I, 7, 30 und 34,
wornach nur acht Strategen bei der Seeschlacht zugegen waren
und nur sechs wirklich vor Gericht standen. Es lässt sich begreifen,
wenn Plat. Ap. p. 32 B to : j? osx.a crpar^YO'j; sagt; wie
aber hier neun gerechnet sein sollen, das bleibt unerklärlich;
denn da Archestratos in Mytilene gestorben war und Konon
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