Xenophontische Studien.
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zusammenhält, dann wird man wol kein Bedenken tragen
dieses Machwerk mit Dindorf dem Xenophon abzusprechen.
Wir kommen nun zu dem jetzigen Schlusscapitel der
Schrift, welches gerade in der letzten Zeit ein Gegenstand
lebhafter Erörterung geworden ist. Während nämlich R. Lange
in der Doctordissertation: ,de Xenophontis quae dicitur Apologia
et extremo Commentariorum capite' (Halle, 1873) die Ansicht
vertritt, dieses Capitel sei unecht und zum Theile aus
der gleichfalls unechten Apologie entlehnt, kommt E. Pohle in
seiner Abhandlung: ,die angeblich Xenophontische Apologie in
ihrem Verhältnisse zum letzten Capitel der Memorabilien, eine
kritische Untersuchung' (Altenburg, 1874), zu dem entgegengesetzten
Resultate, nämlich dass das achte Capitel echt und
die Stellen in der unechten Apologie, welche mit demselben
übereinstimmen, eben daraus entnommen seien. Dieser Ansicht
hat sich A. Hug (Jenaer Literaturzeitung 1874, n. 37, S. 579 ff.)
angeschlossen; nur macht er mit Recht geltend, dass man nicht
die Frage nach der Priorität der beiden Schriftstücke in einen
unlöslichen Zusammenhang mit der Frage nach der Echtheit
der beideu bringen und daher mit Pohle (S. 21) sagen darf:
,Wir stehen vor den beiden letzten Möglichkeiten. Entweder:
die Apologie ist eine echt Xenophontische Schrift; dann ist
Mein. IV, 8 ihr entnommen und unecht. Oder: Mein. IV, 8
ist echt; dann entstammt die Apologie zum guten Theile dem
letzten Capitel der Memorabilien und ist nicht von Xenophon'.
Dass die Apologie unecht sei, hier zu erweisen halte ich
nach dem, was Caspers, Schmitz, Hug und neuerdings Lange
und Pohle hierüber geschrieben haben, für vollkommen überflüssig.
Gibt es doch keinen Philologen, der an ihre Echtheit
glaubt, ausser Cobet, der nach der editio secunda seiner Variae
lectiones seine Ansicht, die Apologie sei eine der reizendsten
Schriften Xenophons und werde mit Recht von einigen Gelehrten
als der Schluss der Memorabilien betrachtet, nicht
geändert hat. Man wird dies aber nicht auffallend linden, wenn
man erwägt, dass Cobet neuerdings (Mnem. n. s. III, 66 ff.)
die Echtheit des Epilogs der Kyrupädie verficht. Weiter stimme
ich Pohle und Hug darin vollkommen hei, dass der Verfasser
der Apologie das Schlusscapitel der Apomnemoneumata ausgebeutet
hat, welche ihm also schon in derselben Gestalt, wie