C. (S. 550.) Testament des Mannes, der bei seinem Tode
dem lässigsten (k,aliilter) seiner Sühne sein Vermögen hinterliess;
dieser Absatz ist der letzte des ganzen Ulesnewi und wir theilen
denselben in vollständiger Uebersetzung mit, nicht nur, weil dies
auch mit der Einleitung geschehen, sondern auch um dadurch den
klarsten Beweis zu liefern, dass das Mesnewi nur durch den Tod
des Dichters beschlossen worden sei, indem selbst diese Erzählung,
nichts weniger als vollendet, die Spuren äusserer Unterbrechung
an sich trägt.
, Jener Mann vermacht bei seinem Sterben
Seinen letzten Willen so den Erben;
Söhne dreien hoch und wohl gebaut
Hat er so die Seele anvertraut:
Was ich liab an Silber und Gold
Sei der Söhne lässigstem gezollt.
Dies empfahl dem Itichler er fürbass;
Leerte dann des Todes Glas,
Und die Söhne sagten: gnäd'ger Herr,
Das Befohlene wird uns nicht schwer,
Was befahl des Vaters rechte Hand,
Habe bei uns Dreien auch Bestand,
Wir sind Ismail vor Abraham,
Der geduldig zuin Altäre kam.
Und der Itichler sprach als weiser Mann:
„Saget jeder eure Trägheit an,
„Dass ich wisse, wessen von euch dreien
„Auf die Trägheit gröss’re Anspruch’ seien.
„Ivund’ge sind die Lässigsten der Welt,
„Weil es ihnen nie an Scheuern fehlt,
„Lässigkeit ist ihnen zum Gebot,
„Ihr Geschäft und Thun verrichtet Gott;
„Den Gemeinen ist dies unbekannt.
„Legen früh und spät ans Werk die Hand.
„Habet Acht und sprechet jeder klar,
„Dass die Wahrheit werde offenbar,
„Denn die Zungen sind der Herzen Schleier,
„Die zerrissnen zeigen Alles freier;
„Zungen sind ein kleines Spiegelslüclc
„Welches wirft der Sonne Licht zurück 1 ).
*) Zu diesem Distichon gibt der Coininenlar das Prophetenwort, dass der Mann
unter seiner Zunge verborgen liegt, und die folgenden gäng und gäben Verse
eines persischen Dichters:
Sitzb. d. phil. hist. CI. VII. Bd. V. Heft.
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