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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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Vervielfältigung  von  Polizeimassregeln  in  den  grösseren  Städten.
Die  Josephinische  Reform  der  Grundsteuer  wurde  (April  —  Juli
1790)  aufgehoben,  wodurch  wieder  das  Feudalsystem  nachdem
Zustande  von  1788  auflebte;  Ungern  und  Siebenbürgen  traten  in
den  meisten  Puncten  in  ihre  alte  Verfassung;  auf  dem  Congresse
von  Reichenbach  wurde  (27.  Juli  1790)  eine  Ausgleichung  mit
Preussen  bewirkt,  wovon  der  Friede  von  Szistov  (4.  August  1791)
mit  den  Türken  und  die  Unterwerfung  der  belgischen  Provinzen
die  Folge  war;  aber  das  Wichtigste  für  die  Folgezeit  war,  dass
in  dem  Cabincte  das  System  der  Aufklärung  als  ein  in  Rücksicht
seiner  Folgen  bedenkliches  System  angesehen  wurde,  wodurch
das  Regierungssystem  sich  überhaupt  modificirte.  Zwei  Erscheinungen ­
  waren  in  dieser  Rücksicht  besonders  bedeutend  geworden.
Die  eine  war,  dass  unter  Maria  Theresia  und  Joseph  II.  viele  der
untergeordneten  Werkzeuge  der  Neuerung-  viel  weiter  gegangen
waren,  als  es  im  Sinne  der  Regierung  lag;  und  die  andere  war,  dass
die  französische  Revolution,  wenn  auch  in  einem  höheren  Grade,
mehrere  jener  Ideen  entwickelte,  welche  in  den  österreichischen
Staaten  (1750  —  1790)  für  gefahrlos  gehalten  worden,  und  welche
gleichwohl  in  Frankreich  sowohl  den  Thron  und  Altar  ,  als  auch
überhaupt  die  höheren  Stände  gefährdeten.  Den  Neuerungen  Stillstand ­
  gebieten  und  ein  anderes  Regierungssystem  annehmen,  war
daher  der  Gedanke  Leopold’s  II.  Der  Stillstand,  welcher  stattfand,
war  der  Neuerungspartei  nicht  angenehm,  er  vereitelte  manche
ihrer  Hoffnungen;  aber  in  Ansehung-  einer  entfernteren  Zukunft  gab
sie  ihre  Hoffnungen  nicht  auf,  und  glaubte  sie  besser  begründet,
als  die  Hoffnungen  ihrer  Gegner,  wofern  es  ihr  nur  gelang,  den
grösseren  Theil  der  positiven  Gesetzgebung-  zu  retten.
Den  Einlluss  dieser  Verhältnisse  fühlte  nun  das  österreichische
Unterrichtswesen.  In  den  ungrischen  Ländern  ging  zufolge  der  Wiederherstellung ­
  der  ungrischen  Verfassung  ein  beträchtlicher  Theil
der  früheren  Unterrichtsgesetze  der  Aufhebung  oder  wesentlichen
Motlilicationen  entgegen;  das  Wichtigste  an  diesen  Veränderungen
war  aber,  dass  als  Reaction  gegen  frühere  Bestrebungen  das  Interesse ­
  an  der  Ausbildung  und  Verbreitung  der  magyarischen
Sprache  in  Ungern  zunahm  und  die  dortigen  Protestanten  durch
den  26.  Diätalartikel  des  Reichstages  von  1791  die  vollständigste
Autonomie  für  ihre  Schulverfassung  erhielten.  Veränderungen  min-
            
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