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zur Aufsicht zugetheilt würden. Die Schulen würden die Verrich
tungen derselben erleichtern, wenn jeder Bürger seine Kinder
ordentlich dorthin zu senden verbunden wäre, und die Auf
sicht über die Erziehung mit der Aufsicht über die Schulen ver
bunden wäre. Diese Magistrate und Erziehungspläne würden das
Mittel zwischen der allgemeinen öffentlichen und der Privaterzie
hung halten, den Nachthcilen von beiden ausweichen und ihre Vor
theile glücklich vereinbaren.”
Sonnenfels räth ferner, den von ihm vorgeschlagenen Aufse
hern der Erziehung für den Zweck ihres Amtes eine grosse Ge
walt gegen nachlässige oder lasterhafte Eltern anzuvertrauen und
in Hinsicht auf die Anzahl der Volksschulen trägt er ‘) kein Be
denken, zu sagen : ,,Es ist nicht genug, dass die Hauptstädte mit
Schulen versehen sind, der Staat muss es dem kleinsten Do rfe
an einem so notliweudigen Stücke zur Bildung der Sitten nicht
fehlen lassen. — Die Schulen müssen auf öffentliche Kosten un
terhalten werden, damit das Unvermögen Niemand abhalte, den
nothvvendigen Unterricht zu empfangen. Die Unvermögenden wach
sen nicht weniger als die Reichen zu Bürgern heran. Alle Kinder,
auch auf dem Lande, sollen im Lesen, Schreiben und Rechnen
unterrichtet werden.” An einem andern Orte 2 ) sagt Sonnenfels:
„der Schulmeister sollte wenigstens der erste in jedem Orte sein.”
Die hier angeführten Stellen von Sonnenfels kamen in seinem
von der Regierung approbirten Lehrbuche vor, sie haben aber nicht
nur diese Autorität für sich, sondern drücken auch dasjenige
aus, was in der Periode von 1764 bis 1779 eine in den deut
schen Staaten weit verbreitete Partei wollte. Die blosse Reali-
sirung dieser Vorschläge wäre ein völliger Umsturz
der seit Jahrhunderten bestandenen Ordnung gewesen. Allein,
so weit zu gehen, fand die österreichische Staatsverwal
tung nicht angemessen, nur der Gedanke kam empor, den
Volksunterricht ganz in die Hand der Staatsbehörden zu legen,
auf eine andere Bildung der Schullehrer bedacht zu sein , den
Schulzwang einzuführen, vorläufig aber zur Bildung künftiger
Schullehrer und als Anfang der Schulreform in den grossen Städ
ten sogenannte Normalschulen zu errichten. Im Jahre 1770 wurde
*) Polizei, Aull, von 1770, S. 130, 131,
2 ) Polizei, Aufl. von 1770, S. 122.
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