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zur Aufsicht zugetheilt würden. Die Schulen würden die Verrichtungen
derselben erleichtern, wenn jeder Bürger seine Kinder
ordentlich dorthin zu senden verbunden wäre, und die Aufsicht
über die Erziehung mit der Aufsicht über die Schulen verbunden
wäre. Diese Magistrate und Erziehungspläne würden das
Mittel zwischen der allgemeinen öffentlichen und der Privaterziehung
halten, den Nachthcilen von beiden ausweichen und ihre Vortheile
glücklich vereinbaren.”
Sonnenfels räth ferner, den von ihm vorgeschlagenen Aufsehern
der Erziehung für den Zweck ihres Amtes eine grosse Gewalt
gegen nachlässige oder lasterhafte Eltern anzuvertrauen und
in Hinsicht auf die Anzahl der Volksschulen trägt er ‘) kein Bedenken,
zu sagen : ,,Es ist nicht genug, dass die Hauptstädte mit
Schulen versehen sind, der Staat muss es dem kleinsten Do rfe
an einem so notliweudigen Stücke zur Bildung der Sitten nicht
fehlen lassen. — Die Schulen müssen auf öffentliche Kosten unterhalten
werden, damit das Unvermögen Niemand abhalte, den
nothvvendigen Unterricht zu empfangen. Die Unvermögenden wachsen
nicht weniger als die Reichen zu Bürgern heran. Alle Kinder,
auch auf dem Lande, sollen im Lesen, Schreiben und Rechnen
unterrichtet werden.” An einem andern Orte 2 ) sagt Sonnenfels:
„der Schulmeister sollte wenigstens der erste in jedem Orte sein.”
Die hier angeführten Stellen von Sonnenfels kamen in seinem
von der Regierung approbirten Lehrbuche vor, sie haben aber nicht
nur diese Autorität für sich, sondern drücken auch dasjenige
aus, was in der Periode von 1764 bis 1779 eine in den deutschen
Staaten weit verbreitete Partei wollte. Die blosse Realisirung
dieser Vorschläge wäre ein völliger Umsturz
der seit Jahrhunderten bestandenen Ordnung gewesen. Allein,
so weit zu gehen, fand die österreichische Staatsverwaltung
nicht angemessen, nur der Gedanke kam empor, den
Volksunterricht ganz in die Hand der Staatsbehörden zu legen,
auf eine andere Bildung der Schullehrer bedacht zu sein , den
Schulzwang einzuführen, vorläufig aber zur Bildung künftiger
Schullehrer und als Anfang der Schulreform in den grossen Städten
sogenannte Normalschulen zu errichten. Im Jahre 1770 wurde
*) Polizei, Aull, von 1770, S. 130, 131,
2 ) Polizei, Aufl. von 1770, S. 122.
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