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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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tung  einer  reinen  deutschen  Sprache  bedacht  waren  und  wenig’  an
Realkenntnissen-  verbreiteten.  Gleichwohl  war  beides  wichtiger
geworden.  Von  der  Schweiz  und  von  Norddeutschland  aus  hob
sich  (seit  1737)  mächtig  die  deutsche  Sprache  uud  zeigte  bereits  in
einzelnen  Fächern  eine  werthvolle  Literatur,  die  Realkeuntnisse
aber,  vorzüglich  in  der  Geographie,  Geschichte,  Naturlehre  und
Mathematik  wurden  in  eben  dem  Verhältnisse  wichtiger,  als  die
österreichische  Staatsverwaltung  an  der  Emporbringung  der  Industrie ­
  und  einer  geregelten  Geschäftsführung  hei  allen  öffentlichen
Aemtern  arbeitete.  Eine  Reform  der  Gymnasien  stand  also  auch  in
der  Aussicht  und  bei  ihr  musste  der  Gedanken  natürlich  genannt
werden,  die  Zahl  der  Gymnasien  zu  beschränken  und  dafür  mehrere
Volksschulen  zu  errichten.  Von  den  letzteren  insbesondere  erwartete ­
  man  grosse  Dinge.
Wie  schon  um  das  Jahr  1765  die  Koryphäen  der  Neuerung
das  gesammte  Unterrichtswesen  betrachteten,  darüber  kann  uns
Sonnenfels  einige  Aufschlüsse  geben.  In  seinem  Handbuche  der
Polizeiwissenschaft 1 )  sagt  er  in  Uebereinstimmuug  mit  den  früheren ­
  Ausgaben  dieses  Werkes,  von  der  Erziehung:  „Sie  ist
zwar  eine  Pflicht  der  Eltern,  aber  es  wird  durch  sie
der  Grund  zur  Bildung  des  künftigen  Bürgers  gelegt,  sie  kann
also  der  Polizei  wogen  ihres  Zusammenhanges  mit  der  gemeinen ­
  Wohlfahrt  nicht  so  gleichgültig  sein,  dass  sie  gänzlich
und  ohne  Aufsicht  der  Privatobsorge  überlassen  werde.
Beinahe  in  allen  Staaten  sind  hier  Gesetze  abgängig,  welche  die
besondere  Erziehung  nach  dem  allgemeinen  Plane  des  Staates
leiteten.  Es  würde  nützlich  sein,  wenn  man  nach  dem  Unterschiede ­
  der  Classen  und  Bestimmungen  der  Bürger  und  des  Volkes ­
  Erziehungspläne,  wie  verschiedene  Gelehrte  es  bereits  versucht,. ­
  entwerfen  würde,  wornacli  die  Eltern  ihre  Kinder  zu
erziehen  hätten.  Dieser  Theil  der  öffentlichen  Sorgfalt  scheint
gleichfalls  wichtig  genug  zu  sein,  um  eigene  Magistrate  zu  haben, ­
  wozu  Männer  von  geprüfter  Rechtschaffenheit  und  Erfahrung
gewählt  und  dieselben  durch  beigelegtes  Anscheu  in  den  Augen
des  Volkes  verchrnngswürdig  gemacht  werden  müssten.  Man
könnte  sie  Aufseher  der  Erziehung  nennen,  denen  mehrere  Bezirke

*)  Polizei  Aufl.  von  1770,  S.  125.
            
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