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tung einer reinen deutschen Sprache bedacht waren und wenig’ an
Realkenntnissen- verbreiteten. Gleichwohl war beides wichtiger
geworden. Von der Schweiz und von Norddeutschland aus hob
sich (seit 1737) mächtig die deutsche Sprache uud zeigte bereits in
einzelnen Fächern eine werthvolle Literatur, die Realkeuntnisse
aber, vorzüglich in der Geographie, Geschichte, Naturlehre und
Mathematik wurden in eben dem Verhältnisse wichtiger, als die
österreichische Staatsverwaltung an der Emporbringung der Industrie
und einer geregelten Geschäftsführung hei allen öffentlichen
Aemtern arbeitete. Eine Reform der Gymnasien stand also auch in
der Aussicht und bei ihr musste der Gedanken natürlich genannt
werden, die Zahl der Gymnasien zu beschränken und dafür mehrere
Volksschulen zu errichten. Von den letzteren insbesondere erwartete
man grosse Dinge.
Wie schon um das Jahr 1765 die Koryphäen der Neuerung
das gesammte Unterrichtswesen betrachteten, darüber kann uns
Sonnenfels einige Aufschlüsse geben. In seinem Handbuche der
Polizeiwissenschaft 1 ) sagt er in Uebereinstimmuug mit den früheren
Ausgaben dieses Werkes, von der Erziehung: „Sie ist
zwar eine Pflicht der Eltern, aber es wird durch sie
der Grund zur Bildung des künftigen Bürgers gelegt, sie kann
also der Polizei wogen ihres Zusammenhanges mit der gemeinen
Wohlfahrt nicht so gleichgültig sein, dass sie gänzlich
und ohne Aufsicht der Privatobsorge überlassen werde.
Beinahe in allen Staaten sind hier Gesetze abgängig, welche die
besondere Erziehung nach dem allgemeinen Plane des Staates
leiteten. Es würde nützlich sein, wenn man nach dem Unterschiede
der Classen und Bestimmungen der Bürger und des Volkes
Erziehungspläne, wie verschiedene Gelehrte es bereits versucht,.
entwerfen würde, wornacli die Eltern ihre Kinder zu
erziehen hätten. Dieser Theil der öffentlichen Sorgfalt scheint
gleichfalls wichtig genug zu sein, um eigene Magistrate zu haben,
wozu Männer von geprüfter Rechtschaffenheit und Erfahrung
gewählt und dieselben durch beigelegtes Anscheu in den Augen
des Volkes verchrnngswürdig gemacht werden müssten. Man
könnte sie Aufseher der Erziehung nennen, denen mehrere Bezirke
*) Polizei Aufl. von 1770, S. 125.