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man die Gesetze vom 25. Juni 1752, 20. Sept. 1759 und 30. Oct.
1762 berücksichtigt, die Professoren in eine weit grössere Abhängigkeit
versetzte, als sich mit der alten Universitätsverfassung
und selbst mit dem Interesse der Wissenschaft vertrug. Die andere
Bestimmung war, dass man bereits Lehrbücher vorschrieb,
nachdem man schon 1752 mit Empfehlungen der Lehrbücher den
Anfang gemacht hatte. Endlich war es wichtig, dass die schon
seit 1753 mit einiger Strenge gehandhabte Staatscensur vielen
Professoren der Universitäten die schriftstellerische Thätigkeit wo
nicht unmöglich machte, doch sehr erschwerte. Die Ursache dieser
Bestimmungen bedarf daher einer Erläuterung und sie liegt in
einer Erwägung der damaligen Verhältnisse.
Die Staatsverwaltung verkannte es nicht, dass die geistlichen
Orden und besonders jener der Jesuiten jenen Reformen im Kirchenwesen,
welche sie beabsichtigte, nichts weniger als geneigt waren.
Gleichwohl besass die Regierung nicht die Mittel, sogleich Männer,
welche ihr zusagten, auf die Lehrkanzeln zu senden, weil der ganze
frühereStand der Dinge die Lehrkanzeln blossbestimm ten Orden
überliess, und diese durchaus an jenem Systeme hingen, welches
man in Frankreich und wohl auch (seit 1760) in den österreichischen
Staaten, das ultramontane nannte. Mau musste also auf
Mittel denken, auch mit Männern von einer dem einzuführenden
Systeme nichts weniger als günstigen Gesinnung doch
das System, welches man wollte, einzuführen. Für diesen Zweck
war die strenge Ueberwachung der Vorträge durch die Directoren,
das Vorschreiben von Lehrbüchern, von denen man nicht abgehen
darf, und die Geltendmachung der Staatscensur gegen alle dem
neuen Systeme ungünstigen Werke durchaus nothwendig. Schwerlich
dürfte van Swieten, welcher in jener Periode einen grossen
Einfluss auf das österreichische Studienwesen hatte, verkannt
haben, wie ungünstig diese Einrichtungen auf die Wissenschaft
zurückwirken mussten; allein diese Betrachtung erschien als
Nebensache, und mancherlei Umstände deuten darauf hin, dass
man diese Beschränkungen nur als z eit w eilige Massregeln betrachten
wollte.
Den deutlichsten Beweis, dass dies der Gedanken der Staatsverwaltung
war, gibt die Verbesserung in den Vorträgen über die
Arzeneikunde, welche damals der WieuerUniversität einen europäi-