Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

722

man  die  Gesetze  vom  25.  Juni  1752,  20.  Sept.  1759  und  30.  Oct.
1762  berücksichtigt,  die  Professoren  in  eine  weit  grössere  Abhängigkeit ­
  versetzte,  als  sich  mit  der  alten  Universitätsverfassung
und  selbst  mit  dem  Interesse  der  Wissenschaft  vertrug.  Die  andere
Bestimmung  war,  dass  man  bereits  Lehrbücher  vorschrieb,
nachdem  man  schon  1752  mit  Empfehlungen  der  Lehrbücher  den
Anfang  gemacht  hatte.  Endlich  war  es  wichtig,  dass  die  schon
seit  1753  mit  einiger  Strenge  gehandhabte  Staatscensur  vielen
Professoren  der  Universitäten  die  schriftstellerische  Thätigkeit  wo
nicht  unmöglich  machte,  doch  sehr  erschwerte.  Die  Ursache  dieser ­
  Bestimmungen  bedarf  daher  einer  Erläuterung  und  sie  liegt  in
einer  Erwägung  der  damaligen  Verhältnisse.
Die  Staatsverwaltung  verkannte  es  nicht,  dass  die  geistlichen
Orden  und  besonders  jener  der  Jesuiten  jenen  Reformen  im  Kirchenwesen, ­
  welche  sie  beabsichtigte,  nichts  weniger  als  geneigt  waren.
Gleichwohl  besass  die  Regierung  nicht  die  Mittel,  sogleich  Männer,
welche  ihr  zusagten,  auf  die  Lehrkanzeln  zu  senden,  weil  der  ganze
frühereStand  der  Dinge  die  Lehrkanzeln  blossbestimm  ten  Orden
überliess,  und  diese  durchaus  an  jenem  Systeme  hingen,  welches
man  in  Frankreich  und  wohl  auch  (seit  1760)  in  den  österreichischen ­
  Staaten,  das  ultramontane  nannte.  Mau  musste  also  auf
Mittel  denken,  auch  mit  Männern  von  einer  dem  einzuführenden
Systeme  nichts  weniger  als  günstigen  Gesinnung  doch
das  System,  welches  man  wollte,  einzuführen.  Für  diesen  Zweck
war  die  strenge  Ueberwachung  der  Vorträge  durch  die  Directoren,
das  Vorschreiben  von  Lehrbüchern,  von  denen  man  nicht  abgehen
darf,  und  die  Geltendmachung  der  Staatscensur  gegen  alle  dem
neuen  Systeme  ungünstigen  Werke  durchaus  nothwendig.  Schwerlich ­
  dürfte  van  Swieten,  welcher  in  jener  Periode  einen  grossen
Einfluss  auf  das  österreichische  Studienwesen  hatte,  verkannt
haben,  wie  ungünstig  diese  Einrichtungen  auf  die  Wissenschaft
zurückwirken  mussten;  allein  diese  Betrachtung  erschien  als
Nebensache,  und  mancherlei  Umstände  deuten  darauf  hin,  dass
man  diese  Beschränkungen  nur  als  z  eit  w  eilige  Massregeln  betrachten ­
  wollte.
Den  deutlichsten  Beweis,  dass  dies  der  Gedanken  der  Staatsverwaltung ­
  war,  gibt  die  Verbesserung  in  den  Vorträgen  über  die
Arzeneikunde,  welche  damals  der  WieuerUniversität  einen  europäi-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.