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Regierung aufgestellter Commissär ist. Zu gleicher Zeit wurden
auch in den Provinzen ähnliche Massregeln genommen, sie beschränkten
bereits die Wirksamkeit der Jesuiten auf der Lehrkanzel,
und machten, dass manche der alten Lehrer, welchen die
neuen Verhältnisse nicht zusagten, vom Lehramte zurücktraten.
Im Jahre 1759 sah sich aber unter Begünstigung der Anklagen,
welche von Portugal aus gegen den Jesuitenorden verbreitet worden,
die Regierung schon in der Lage, einige andere grosse Massregeln
zu ergreifen. Mit dem Gesetze vom 10. Sept. wurden die Facultätsdirectoren
aus dem Jesuitenorden ihrer Posten enthoben und diese
Posten ihren Gegnern anvertraut. Zu gleicher Zeit wünschte man,
dass auch aus den Orden der Dominikaner und Augustiner, welche
mit den Jesuiten in gewisse theologische Streitigkeiten verflochten
waren, Lehrer an die hohen Schulen gestellt würden, welche dann
die nämlichen Befugnisse wie die Jesuiten haben sollten. Deutlich
war dadurch die Autonomie der Universitäten beeinträchtigt.
Noch deutlicher zeigte sich dies, als mit dem Hofdecrete
vom 30. October 1762 alle Mitglieder der Facultäten angewiesen
wurden, sich nach demjenigen zu richten, was ihnen von ihren
Directoren werde eröffnet werden. Der Befehl der Regierung in
diesem Gesetze war absichtlich kurz ausgedrückt, man begriff
daher vieles darunter. Die Gymnasien der Jesuiten und Piaristen
waren schon durch das Hofdecret vom 20. Nov. 1762 in eine
grössere Abhängigkeit von der Regierung gesetzt, und da die Regierung
bereits mit dem Hofdecret vom 1. April 1753 die Censur
über alle, seihst theologische Werke an die von ihr aufgestellten
Censoren übertragen hatte, und zufolge des Gesetzes vom
31. Oct. 1753 jene Theologen hei der Verleihung von Beneficien
begünstiget werden mussten, welche an österreichischen Universitäten
studirt hatten, war es ziemlich klar, dass die Staatsgewalt
ein von ihr und nach ihren Ideen organisirtes Studienwesen
emporbringen wollte.
Dieses System konnte, man mag nun auf den Zeitpunct oder den
Zweck seiner Einführung sehen, offenbar nur den Fortschritt
«les Wissens wollen; es fanden sich aber dabei einige Bestimmungen
ein, welche einen anderen Charakter zu haben scheinen
und sich dann ganze Menschenalter hindurch erhielten. Eine
dieser Bestimmungen war, dass das Institut der Directoren, wenn