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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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Abtheilung  dieser  Reformen  zum  Gegenstand  von  Vorträgen  zu
machen  und  erlaube  mir  mit  den  Reformen,  welche  in  Ansehung  des
öffentlichen  Unterrichts  Statt  fanden,  den  Anfang  zu  machen.
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Lieber  das  Unterrichtswesen  in  den  österreichischen  Staaten  während  der
Periode  von  1740—1792.
A.  Von  1740-1780.
Noch  in  allen  Staaten,  in  welchen  man  darauf  bedacht  war,
die  Staatsmacht  durch  die  Entwickelung  geistiger  Kräfte  zu
heben,  und  Glanz  über  die  Nation  zu  verbreiten,  hat  der  öffentliche ­
  Unterricht  die  Aufmerksamkeit  der  bessern  Beobachter
beschäftigt.  Die  Welt  befolgte  aber  in  Ansehung  dieses  Unterrichts ­
  zwei  wesentlich  verschiedene  Systeme.  Das  eine  ,  welches ­
  bei  den  meisten  Völkern  im  Alterthum  und  bei  allen  im
Mittelalter  herrschte,  bestand  darin,  den  Unterricht  als  eine
Sache  der  Eltern  ,  der  Kirche  und  der  Wissbegierigen  zu  betrachten ­
  und  ihnen  also  die  Errichtung  oder  Benützung  angemessener ­
  Lehranstalten  freizustellen;  das  andere  aber,  den  Unterricht
als  Staatssache  anzusehen  und  also  der  Staatsgewalt  die  Anordnung ­
  und  Leitung  desselben  zu  überlassen.  Jedes  dieser  Systeme
hat  seine  Vortheile  und  seine  Nachtheile.
In  den  österreichischen  Staaten  bestand  um  das  Jahr  1740
eine  Einrichtung  des  Unterrichtswesens,  bei  welcher  es  in  Ansehung ­
  seiner  wichtigsten  Abtheilungen  von  der  Kirche  ausging.
Die  Volksschulen,  die  Gymnasien,  die  philosophischen  und  theologischen ­
  Lehranstalten  waren  kirchliche  Institute.  Die  Schulen
der  Rechtswissenschaft  und  der  Arzeneikunde  waren  es  zwar
nicht,  halten  aber  doch,  da  sie  zu  den  von  der  Kirche  errichteten ­
  Universitäten  gehörten,  mit  der  Kirche  eine  engere  Verbindung. ­
  Andere  Schulen,  wie  für  Malerei,  für  Baukunst,  Tür
neue  Sprachen,  für  gewisse  Leibesübungen,  standen  unter  der
Aufsicht  Derer,  welche  sie  errichtet  hatten.  Die  Regierung,  als
Regierung,  nahm  auf  den  Unterricht  keinen  andern  Einfluss,  als
den,  dass  sie  die  Rechte  der  obersten  Aufsicht  und  nach  Umständen ­
  auch  die  des  Veto  ausübte.
Dieser  Zustand  entsprach  theoretisch  demjenigen,  was  heut
zu  Tage  viele  Freunde  der  Freiheit  des  Unterrichts  wünschen;
            
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