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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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Veränderungen  der  wichtigsten  Art  in  fast  allen  Verwaltungszweigen, ­
  welche  längere  Zeit  keinen  Widerstand  fanden,  endlich ­
  aber  doch  ihn  weckten  und  zur  Folge  hatten,  dass  unter
den  jetzigen  Provinzen  des  österreichischen  Kaiserthums  Ungern ­
  und  Siebenbürgen,  welche  bereits  ihre  alte  Landesverfassung ­
  verloren  hatten,  wieder  zu  ihrer  früheren  Staatsverfassung
zurückkehrten.
Als  Leopold  11.  (1790  —  1792)  zur  Regierung  kam,  hielt
man  sowohl  wegen  der  Bewegungen,  welche  am  Ende  der
Regierung  Joseph’s  II.  bemerkbar  gewesen  waren,  als  auch  wegen
der  allgemeinen  Zustände  von  Europa  die  Fortsetzung  mancher
Neuerungen  für  bedenklich,  ja  man  stellte  sogar  einzelne  wichtige
Neuerungen,  wie  z.  B.  die  durch  die  Joscphinische  Steuerregulirung ­
  bereits  bewirkte  Abschaffung  des  Feudalsystems  ab;  aber  die
Grundsätze  selbst,  von  denen  die  Neuerungen  ausgegangen  waren,
blieben  herrschend,  und  Leopold  starb,  ohnedass  diese  Grundsätze
wissenschaftlich  untersucht  worden  wären.  Ihr  Werth  wurde  daher ­
  verschieden  beurtheilt  und  während  die  sogenannte  Partei  der
Aufklärungsie  pries  und  sich  derHoffnungüberliess,dieseGrundsätze
bald  wieder  in  einer  grösseren  Ausdehnung  angewendet  zu  sehen,
betrachtete  eine  andere  vorzugsweise  unter  den  höheren  Ständen
weit  verbreitete  Partei,  welche  von  ihren  Gegnern  des  Obscurantismus
  beschuldigt  wurde,  diese  Grundsätze  wo  nicht  als  irrig,
doch  als  verderblich,  und  in  einer  Zeit,  in  welcher  in  Frankreich
die  Revolution  ihre  Fahne  erhebe,  durchaus  nicht  zur  weiteren
Geltendmachung  geeignet.
Der  Kampf  dieser  zwei  Parteien,  einer  theilnahmslosen  aber
gutmüthigen  Volksmasse  gegenüber,  verlängerte  sich,  ohne  dass
eine  Entscheidung  herbeigeführt  wurde,  in  der  ersten  Hälfte  der
Regierung  des  Kaisers  Franz  (1792—1815)  und  da  während  derselben ­
  d  i  e  H  an  d  h  ab  u  n  g  des  bestehen  de  nZustandesReg'el
  war,  erlosch  nach  und  nach  bei  vielen  Menschen  das  Interesse
an  dem  Principienstreite.  Andererseits  war  aber  wieder  die  Meinung
entständen,  dass  ein  Regierungssystem,  welches  unter  so  vielen  äusseren ­
  Stürmen  die  Einheit  des  Staates  erhalten  und  die  ganze  Kraft
der  Gewohnheit  für  sich  gewonnen  habe,  notlnvendig  bedeutende
innere  Vorzüge  haben  müsse.  Viele  Menschen,  welche  auf  einflussreichen ­
  Posten  standen,  fragten  daher  nicht  mehr  nach  dem  Ursprung
            
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