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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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Zahlung  des  Papageies  und  des  Kaufmanns  S.  27  und  endet  erst
auf  der  176.  S,,  wo  die  neunte  Erzählung  des  alten  Musikers  zur
Zeit  des  Chalifen  Omer  beginnt.  Ueber  diesen  Zusammenhang  der
Erzählung  nach  mannigfaltigen  Absprüngen  haben  die  bisherigen
Uebersetzer  von  Proben  des  Mesnewi  nicht  das  Geringste  bemerkt,
und  namentlich  ist  es  aus  Rosen’s  Auszügen,  welcher  noch  die
Uebersehriften  aller  Rubriken  weggelassen,  unmöglich,  sich  von
der  Einrichtung  des  Ganzen  einen  richtigen  Begriff  zu  verschaffen. ­

Die  Erzählungen  sind  immer  mit  einem  der  drei  Wörter:  Hikäjet,
  Kifsa  oder  Dasitän,  d.  i.  Erzählung,  Geschichtchen
und  Sage,  überschrieben,  wovon  die  beiden  ersten  arabisch,  das  dritte
persisch,  die  aber  vollkommen  gleichbedeutend  genommen  werden.
Merkwürdig  ist  es,  dass  die  einzelnen  Absätze,  deren  Titel  in  den
Handschriften  immer  mit  rother  (in  den  schöneren  mit  goldener)
Tinte  geschrieben  werden,  nicht  anders  als  mit  demNamen  Surch,
d.  i.  Roth,  bezeichnet  werden,  welches  dem  lateinischen  rubrum
und  dem  daraus  abgeleiteten  Fremdworte  Rubrik  ‘)  vollkommen
entspricht.  Solcher  mit  rothen  Titeln  bezeichnetcr  Absätze  sind
nach  der  Verschiedenheit  der  Handschriften  bald  mehrere,  bald
wenigere.  Da  durch  die  Zusammenstückelung  der  oft  abgerissenen
und  wieder  aufgenommenen  Geschichten  an  der  Deutlichkeit  der
Inhaltsanzeige  nichts  gewonnen  würde,  so  ist  es  für  die  Vollständigkeit ­
  und  Uebersicht  am  besten,  die  Uebersehriften  aller  dieser
Absätze  mitzutheilen,  dann  bei  jedem,  der  Neues  und  Wichtiges
beut,  dasselbe  zu  bemerken,  und  einige  der  an  Poesie  reichhaltigsten ­
  Absätze  in  Uebersetzung  mitzutheilen;  nur  die  Einleitung,
deren  Trennung  von  dem  ganzen  Werke  in  dem  Drucke  des  Commentars
  sogar  durch  besondere  Zahl  von  vier  und  zwanzig  Seiten
und  durch  ein  zweites  neues  Titelblatt  hervorgehoben  ist,  theilen
wir  hier  in  vollständiger  Uebersetzung  mit,  weil  aus  derselben
sowohl  das  Ziel,  das  sich  der  Dichter  vorgesteckt,  als  der  Geist
und  die  Behandlung  des  Ganzen  ersichtlich;  da  das  Vcrsmass  des

1 )  InHeyse’s  Fremthvörterbuclie  ist  Rubrik  und  rubrum  richtig  mit  Überschrift, ­
  Aufschrift,  Titel  eines  Buches,  Gesetzes  u.  s.  w.,  der  Ruhricator
mit  Rothschreiber  gegeben,  demnach  wäre  für  rubrum  oder  Rubrik  wohl
auch  am  einfachsten  das  deutsche  Wort  Rothschrift  zu  gebrauchen.
            
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