Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

597

Fürsten  seines  Glaubens,  an  Hessen,  Wirlemberg,  Baden,  Kurpfalz ­
  und  Pfalz-Zweibrücken.  Diese  erliessen  gegen  die  Reichsgesetze ­
  eine  Art  Reichsacht  und  Schelmetierklärung  gegen  alle
Reiter  und  Landsknechte,  die  Rogendorf  im  Reiche  für  das  Triumvirat ­
  geworben  hatte 1 ).  Endlich  war  im  Jahre  1563  die  Königinn
Katharina  der  fremden  Helfer  müde  und  wünschte  zum  Frieden
für  die  Nation  die  unverzügliche  Entfernung  der  deutschen  Plaggeister. ­
  Auch  die  Schweizer  und  das  Fussvolk  des  Rheingrafen
und  Rogendorfs  sollten  heimgeschickt  werden,  wie  Barthold
S.  519  erwähnt.  Die  weiteren  Schicksale  und  das  Lebensende
des  Grafen  Christoph  von  Rogendorf,  der  in  seiner  Jugend  zu  den
schönsten  Hoffnungen  berechtigte,  sind  mir  gänzlich  unbekannt.
Mit  ihm  erlosch  Wilhelm’s  I.  Nachkommenschaft.
Nun  setzen  wir  mit  Wolfgang’s  Freiherrn  zu  Rogendorf  (S.539)
einzigem  Sohne  ^Vilhelm  II.  oder  Jüngern  den  Stammbaum
dieses  Geschlechtes  fort.  Wilhelm  wurde  laut  des  Dienstbriefes
vom  3.  Juli  1532  zum  Haupt  mann  des  Viertels  ob  dem  Wiener-Wald,
  wo  seine  Gcmahlinn  ihre  Güter  hatte,  bestellt.  Derselbe
nahm  im  Jahre  1541  nach  seines  Vaters  Tode  von  Anton  Fugger,
K.  Ferdinand’s  Rathe,  eine  Summe  von  400011.  rheinisch,  je  ein
Floren  zu  GO  Kreuzern,  oder  15  Batzen  gerechnet,  als  Darlehen.
Für  ihn  verbürgte  und  verschrieb  sein  Schwager  Hanns,  Herrvo'n
Puecliaim  zu  Horn,  sich  als  Selbstschulduer.  Wilhelm  versicherte ­
  durch  einen  Schadlosbrief  für  sich  und  seine  Erben  diese
geleistete  Bürgschaft  aufseinen  Satz  zu  Egenburg  mit  den  lautern ­
  Worten,  dass  Herrn  Anton  Fugger  durch  fünf  Jahre  jährlich
800  fl.  von  dem  Ungeld  daselbst  zu  Egenburg  ohne  Abgang  und
Nachreisen  bezahlt  und  entrichtet  werden  sollen,  und  falls  dies
nicht  geschehe  und  gedachter  von  Puechhaim  oder  seine  Erben ­
  ersucht  oder  ermahnt  würden,  dass  dann  dieser  oder  seine
Erben  sich  des  Satzes  und  Pfandschillings,  so  von  Rogendorf  auf
dem  landesfürstlichen  Schloss,  der  Stadt  und  dem  Ungclt  zu
Egenburg  und  dessen  Zugehörungen  hat,  unterwinden  und  zu  seinen ­
  oder  ihren  Händen  bis  zu  völliger  Bezahlung  der  4000  0.
rheinisch,  als  ein  Fürpfand  einziehen  mögen.  Nun  bewilligte
*)  Der  merkwürdige,  nur  französisch  vorhandene  Ban  de  l’Empire  ist  in  den
Memoircs  de  Condd,  Tom.  III,  501,  enthalten;  bei  Barthold  S.  39t  deutsch.
Sitzb.  d.  phil.  hist.  CI.  VII.  Bd.  III.  Hfl.  3!!
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.