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liehe« und des Rathes der Stadt Taxe wie dergleichen Herbergen
sind. Man g'ab für die Woche 15 bis 17 Gulden und wohl mehr. Dazu
sagten die Diener: der Herr werde sieh schämen, ihn nach der
Taxirung zu zahlen, dieweil sein Haus des Kaisers Herberge gegenübergelegen
sei. An solchen guten hüllen und lären Worten hatte
der ehrliche Wirth kein Genüge und klagte dieser .Schulden halber
seinen Herren, dem ehrsamen Rathe, der befahl, dass die Diener vor
geleisteter Bezahlung nicht wegkommen sollten. Während Strasser
mit Frenckelin (S.576) des Herrn Kämmerling (Kammerdiener}
und dem Secretäre Sigmund Altenkofer vor dem Stadtrathe gewesen,
brachten jene alles aus dessen Hause, Rosse, Gutschewagen
und was sie darin hatten; die Hausfrau konnte es nicht wehren, da
sie in der Kindbette lag und gar krank war, die sie ihm mit ihrer
grossen Unruhe unschwer um das Leben gebracht hätten. Nach
seiner Rückkunft waren alle schon fort, und die besten Gemächer
im Hause versperrt und er unbezahlt und deshalb zu grossem
Schaden und Verderben gekommen. Auf die Kunde, dass zu Wien
ein öffentlicher Anschlag des Rogendorf halber sein soll und die
Gläubiger von dessen hinterlassenen Gütern bezahlt werden sollen,
bat er seine höchste Obrigkeit nämlich den Stadtrath, sie wolle ihm
mit Fürschriften und anderer Hilf an der Kön. Maj. Regierung und
die Verwalter der v. Rogendorfischen Güter erspriesslich und fürbittlich
sein, damit er doch solche Zehrung, so hiebei auf einen
Zettel 2 } ungefähr auf das geringste verzeichnet ist, bezahlt erhalten
möge, und unterzeichnet sich Michel Strasser Burger, am
7. Juni anno 1547.
4 ) Häl, adj. glatt schlüpfrig; trop. glatt, schmeichlerisch, z. B. häle Worte,
vom althd. hali, lubricus, vgl. Graff IV. 854. In einer Urkunde von 1543
in Sinn acher’s Geschichte des Bisthums Sähen und Brixen. Bd. VII. 394
„ob sy sich gleich noch so vast mit he len vnnützen vnd aufgepläten
Worten meinen.” Im Bregenzerwalde sagt man Hälgiger, d. i. einer, der
einem häl vorgeigt und vorspielt, um ihn zu berücken und zu betrügen.
a ) Der beiliegende Zettel lautet: „Vermerkt was mir der Wolgeborn H. Graff
Christo ff von Rogendorff aus meinem hauss, darinn seine Diener,
den nechst verschienen Reichstag des 46. Jar zu Herberg gelegen, selbst
mit mir abgerechnet haben, schuldig ist. Nemblich zwo und zwainzig
Wochen für ein yetliclie Wochen funfzelien Gulden, tut dreihundert vnnd
dreissig Reinisch in müncze.”