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schlagung desselben befunden worden, dass Ihre Majestät den Gläubigern
insgemein von den angelegenen landesfürstliehen Zugehörungen
und heimgefallenen Lehengütern lebt es (etwas) erfolgen
zu lassen nicht schuldig s ei, so haben auch Ihre
Majestät in solches Begehren der Gläubiger und Bürgen zu willfahren
geweigert.
So viel aber den Herrn Statthalter (Christoph v. Eitzing) und
sonderlich die 7000 Gulden, so er hievor auf die Herrschaft Rogendorf
dargegeben hat, betrifft, wofern einiger Abgang in der Bezahlung
von den freieigenen Gütern erscheinen würde, wollen Ihre
Majestät dem Herrn Statthalter zu Hülf und Bezahlung der obberührten
7000 fl. von den Lehengütern bis in 3000 fl. (vgl. S. 585)
aus sonderlichen Gnaden und keiner Gerechtigkeit erfolgen zu lassen
gnädigst bewilligt haben. ExConsilio CamerceCvrice. 20.Mail549.
Auch aus Regensburg kam vom dortigen Bürger Michael
Strasser ein Schreiben mit der Forderung von 330 Gulden rheinisch,
die einen Einblick in das Thun und Treiben der zahlreichen
Dienerschaft des Grafen gewährt und die Wahrheit des alten
Sprüchworts „wie der Herr, so der Knecht” bestätigt.
Es kam nämlich Kaiser Karl der V., dessen deutscher Garde-Capitän
der Graf Christoph war, am 10. April 1546 wegen der
deutschen Angelegenheiten nach Regensburg, wo am 5. Juni der
Reichstag eröffnet und am 20. die beiden Häupter des Schmalkaldenbundes
geächtet wurden.
Der Kaiser, schwach an Mannschaft, verstärkte sich mit starken
Zuzügen aus Italien und seinen Niederlanden und agirte dann
mit Geschick an der Donau aufwärts gegen die schwach verbundenen
Gegner. Auch Rogendorf ward in Regensburg erwar-Ict.
Er weilte iu Prag; in Böhmen standen die Truppen des Königs
Ferdinand, um mit Herzog Moriz von Sachsen als Vollstrecker
der kaiserlichen Acht gegen jene Fürsten und ihren Anhang zu
ziehen. Schlau wusste der Graf sein Entweichen einzuleiten, so
dass man nichts argwöhnte. Dies erhellet aus einem Schreiben
ddo. 7. Juni 1547 des Regensburger Bürgers Michael Strasser,
bei dem die von Rogendorfische Dienerschaft in Saus und
Braus lebte, während ihr Herr cutwich, an den dortigen Stadtrath,
in dem er denselben bittet, durch eine Fürschrift an die