mal beharren und bleiben wollten, des doch sie (so fahren sie fort)
von ihrem gerechten und milden König nicht verhoft'en, so würden
die hievor benannten fünf Gläubiger über 30,000 11. hinterstellig
und nicht bezahlt, was jenen zu grossem Schaden und etlichen
zu endlichem und letztem Verderben gedeihen würde.
Verzeichniss der Gläubiger,
so jetzt in die Bezahlung der von Rogendoiiisclion verkauften Güter nicht zu gelassen
wurden, und ihre Anforderungen vor der Regierung ausspüren sollen; und so
einer oder mehr auf ihre filtere Schuldverschreibung beheben würde, so müssen die
letzten Gläubiger, die Geld empfangen, nach Inhalt ihrer Reverse ihr empfangen Geld
wieder hieraus geben und dennoch nicht geringen Schaden, den das Verzeichnis» vermeldet,
leiden.
An thoni;Fugger (vgl. S. 561) 17,000 fl.
Herr Oswald v. Fiitzing wegen seines Anleiliens,
so er dem Rogendorfer auf Staatz (S. 578) gethan 8,000 „
Herrn Gregor Raube r’s Erbe n, für dem Rog.
geliehenes Geld 1,500 „
Zins für 3 Jahr zu 10 Procent 450 „
A n d re Hirsch geliehen Geld . 300 „
Khünig.l’s Wittib Herrn Wilhelm v. R. dem
Aelteren um verkauften Wein und Procurator Besohlung,
nach Inhalt eines Schuldbriefes 210 „
Summa: 27,460 fl.
Hieronymus Welser von Augsburg, Inhalt
eines Schuldbriefes 1100 Kronen 1,650 fl.
Hanns Widmann, Dr eissiger zu Pressburg, der
dem alten Herrn Wilhelm zu Händen seiner Diener geliehen
500 „
Die Gr afe n v. Mansfeld (vgl. S. 565) . • • 10,000 „
Summa: 12,150 fl.
Hauptsumma der Schulden Summa, so vor der
Obrigkeit als unzulässig disputirt werden 39,610 fl.
Uofkammcr-Beschcid aut die Sitpplicalion der gräflich v. Rogeiidoifischen Gläubiger und
Bürgen vom 20. Mai 1549.
Die königliche Majestät haben der v. Rogendorfischen Gläubiger
und Bürgen Suppliciren und unterthänigstes Bitten aus Gnaden
nach Längs angehört und verstanden. Nachdem aber inßeratb-