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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

mal  beharren  und  bleiben  wollten,  des  doch  sie  (so  fahren  sie  fort)
von  ihrem  gerechten  und  milden  König  nicht  verhoft'en,  so  würden
die  hievor  benannten  fünf  Gläubiger  über  30,000  11.  hinterstellig
und  nicht  bezahlt,  was  jenen  zu  grossem  Schaden  und  etlichen
zu  endlichem  und  letztem  Verderben  gedeihen  würde.
Verzeichniss  der  Gläubiger,
so  jetzt  in  die  Bezahlung  der  von  Rogendoiiisclion  verkauften  Güter  nicht  zu  gelassen ­
  wurden,  und  ihre  Anforderungen  vor  der  Regierung  ausspüren  sollen;  und  so
einer  oder  mehr  auf  ihre  filtere  Schuldverschreibung  beheben  würde,  so  müssen  die
letzten  Gläubiger,  die  Geld  empfangen,  nach  Inhalt  ihrer  Reverse  ihr  empfangen  Geld
wieder  hieraus  geben  und  dennoch  nicht  geringen  Schaden,  den  das  Verzeichnis»  vermeldet, ­
  leiden.
An  thoni;Fugger  (vgl.  S.  561)  17,000  fl.
Herr  Oswald  v.  Fiitzing  wegen  seines  Anleiliens,
  so  er  dem  Rogendorfer  auf  Staatz  (S.  578)  gethan  8,000  „
Herrn  Gregor  Raube  r’s  Erbe  n,  für  dem  Rog.
geliehenes  Geld  1,500  „
Zins  für  3  Jahr  zu  10  Procent  450  „
A  n  d  re  Hirsch  geliehen  Geld  .  300  „
Khünig.l’s  Wittib  Herrn  Wilhelm  v.  R.  dem
Aelteren  um  verkauften  Wein  und  Procurator  Besohlung,
nach  Inhalt  eines  Schuldbriefes  210  „
Summa:  27,460  fl.
Hieronymus  Welser  von  Augsburg,  Inhalt
eines  Schuldbriefes  1100  Kronen  1,650  fl.
Hanns  Widmann,  Dr  eissiger  zu  Pressburg,  der
dem  alten  Herrn  Wilhelm  zu  Händen  seiner  Diener  geliehen ­
  500  „
Die  Gr  afe  n  v.  Mansfeld  (vgl.  S.  565)  .  •  •  10,000  „
Summa:  12,150  fl.
Hauptsumma  der  Schulden  Summa,  so  vor  der
Obrigkeit  als  unzulässig  disputirt  werden  39,610  fl.
Uofkammcr-Beschcid  aut  die  Sitpplicalion  der  gräflich  v.  Rogeiidoifischen  Gläubiger  und
Bürgen  vom  20.  Mai  1549.
Die  königliche  Majestät  haben  der  v.  Rogendorfischen  Gläubiger ­
  und  Bürgen  Suppliciren  und  unterthänigstes  Bitten  aus  Gnaden ­
  nach  Längs  angehört  und  verstanden.  Nachdem  aber  inßeratb-
            
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