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der Losung verschrieben und die Pfleger zum Theil den Gläubigern
auf dieselben Tage Haus und Güter einzuantworten
gelobt hatten, bezahlt und hiedurch die Güter von andern Gläubigern
erledigt habe, auch zum Theile Häuser und Güter, die
durch die Obrigkeit schon im Ansätze gewesen sind; ferner dass
sie etliche andere Ansätze um etliche tausend Gulden, so zum
Theil in der Zeit der Getreide- und Weinfächsung auf seine Güter
haben gehen sollen, und von der Obrigkeit schon ausgebracht waren
, wie es treuen Freunden ziemt, mit ihrem Gelde abgestellt
haben; dass er kurz vor seinem Verrücken (Entweichen) all sein
Hab, Wein und Traid, so er einem Kaufmann auf Zigkhtag, wenn
er ihm 4000 fl. geliehen Geld auf den zwischen ihnen benannten
Dag nicht zahlte, in einem so ringen Kauf verschreiben musste.
Rogendorf sei in solcher Verzigckhung mehr als um 2000 Gulden
Schaden gekommen. So hat er auch von solchem ihrem (der Gläubiger)
Gelde etliche tausend Gulden auf seiner Hausfrau Schulden
in die Niederlande gegeben und viel andere Schulden abgethan.
Hätte er vor seiner Entweichung nicht so viele Freundschaft bei
ihnen gefunden, so hätte er grossem Schaden mit Zerreissung
seiner Güter, Schimpf und Spott leiden müssen. Etlichen gewesenen
Rogendorfischen Dienern sei wohl bekannt, dass sie — die
Gläubiger und Bürgen — mit ihren Summen ihm zu seinem ehrlichen
Dienst in diesen Kriegsläuften behilflich gewesen, um dem
Rogendorfischen Namen volles Zutrauen und der römisch kaiserlichen
wie auch der königlichen Majestät Gnade zu erhalten, und
um sich selbst, seinen Namen und Stamm zu erhöhen. Sie legten
weiter dar: dass sie an Rogendorfs Missethat gänzlich unschuldig
seien, und nur in der besten, ihm Ehre und Wohlfahrt bringenden
Absicht ihm die Summen dargeliehen und aufgebracht haben. Sie
bitten daher So. Majestät ihren König und Landesfürsten mit ihnen
nicht in’s Recht einzugehen; denn wenn Se. Majestät — was sie
nicht verholten—je ausser Rechtens ihnen von Rogendö'rf’s verlassener
Hab und Gut ihre Schulden, Bürgschaften und Schäden gnädigst
nicht wolle vergnügen (befriedigen) lassen, so würden sie
durch Verlängerung der Zeit während des Richtens, wie auch ihre
Weiber und Kinder als Sr. Majestät getreue, fromme und unschuldige
Unterthanen in gänzliches Verderben kommen. Sie bitten, ihre
Schrillen, Brief und Insigel als voll zu halten, und sie von Rogen-38
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