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E ras iiius Teufl ’).
N. Tülfrer, Herrn Hanns%n v. W'eispriach*) Gewaltträger.
Während der Drucklegung dieses Bogens fand icli noch eine
abermalige Bitte ddo. 14. Februar 1547 von Seile der vorgenannten
Verwandten und Gläubiger, wie auch der Anna Freiinn v, Rogendorf
Wittib an Se. königliche Majestät, die am 22. Jänner angeordnete
Confiscation der Christoph v. Rogendorfiscben liegenden
und fahrenden, freieigenen und Lehen-Güter, die dem landesfürstlichen
Fiscus verfallen waren, für Wilhelms des Jüngeren gevogte,
unschuldige Söhne und Verwandte aus Gnaden aufzuheben. Ihre
Bitte war erfolglos, indem auf den vom K. Ferdinand gegebenen
B es cheid (S. 572J v. RogendorPs Gläubiger und Bürgen, als
JViklas Graf v. Salm, Christoph und Oswald Freiherren v. Eitzing,
Sigmund Herr v. Ebersdorf, Hanns v. Weispriach, Wenzel Herr
v. Lomnitz undMeseritseh, Erasmus Teufl am 2.Mai 1547 vor der niederösterreichischen
Regierung erschienen und RogendorPs Scliuldund
Schadlosbriefe in Originali vorlegten. Sie thateu dar, dass R. mit
dem von ihnen darq-eHeheuen und aufgebrachten Gelde ansehnliche
Schulden, wegen welcher seine Güter auf benannten Zickhtag s )
*) Erasmusv. Teufl, K. Ferdinand’s I. Hofkriegsrath, dann Commandant in der
Festung Raab, oberster Feldhauptmann der leichten Reiterei in Ungern, wurde
Im unglücklichen Treffen bei Fülek oder Pallatsch geschlagen und am 9. Aug.
1552 gefangen nach Konstantinopel geführt, wo ihn der Sultan, weil er seinen
Stand lange verborgen gehalten hatte, im J. 1554 von Janitscharen in Stücke
hauen liess. Seine Rrüder haben ihm zu Winzendorf (bei Wiener-Neustadt), der
Begräbnisstätte ihres Geschlechts, im J. 1561 ein Epitaphium errichten lassen.
Vgl. kirchliche Topographie von Oesterreich, Decanat W.-Neustadt. Bd.XII,87.
2 ) Johann Freiherr v. W ei sp riac h kaufte 1546 die Christoph v. Rogendorfische
Herrschaft Gundersdorf. Er starb als der Letzte dieses
uralten Kärnthenschen Geschlechtes am 5. Juli 1571 und seine Tochter
Susanna, Gemahlinn Christoph’s Freiherrn v. Teufl (f 1. April 1570) zu
Krottendorf, ererbte die Herrschaften Putten, Püttenberg, Gundersdo rf etc.
Auf solche Weise kam die Veste Gundersdorf an das Geschlecht der v.
T e u fl, welche — nämlich die Gebrüder Georg, Andreas und Christoph — von
K. Maximilian II. im J. 1566 in den Freiherrenstand mit dem Prädicate
„zu Gundersdorf” erhoben wurden. Susanna starb am 23. September
1590; noch ist in Winzendorf ihr Grabstein vorhanden.
r ') Etwa dies, terminus peremtorius, ausschliesslicher Verfallt ag, vgl.Scli melier
IV, 223 f. Er hatte seine Güter mit ihrem ihm dargeliehenen Gelde vor
der Verfallszeit eingelöset.