575
Iu einem datumlosen, wohl na-ch Erlass des so eben genannten
königlichen Bescheides, von des unglücklichen Grafen
Freunden und Verwandten an Seine Majestät gerichteten Bittschreiben,
von dem leider weder Anfang noch Ende vorfindig sind,
heisst es: So lautet sein Schreiben an seine Hausfrau
nicht, wie Euere Majestät erinnert worden, nämlich als sollte er
ihr geschrieben und erlaubt haben, dass sie sich in andere Wege
ihrer Noth dürft nach versehen möge. Gleichwohl hat er von ihr
Urlaub genommen, wie es denn öfter zwischen Konleuten, so nicht
mehr bei einander zu wohnen vermeinen, sich zuträgt. Es werde
aber darum vor Gott und aller Ehrbarkeit und nach Rechten diess
sein Schreiben nicht gut sein, dass sich eines von ihnen hei des
andern Leben weiter vermählen solle und möge. Auch geschieht
hievon in des Grafen Schreiben keine Meldung, sondern sie werden
also „u n g e s c h a i d e n” bleiben müssen.
Gnädigster König! So können wir auch in dem Schreiben an
uns und andere seiner Freunde nicht Anderes finden, als dass er
Gott dem Allmächtigen alle Sache mit Geduld befiehlt, der alle
Dinge thut und zu gutem Ende führt, den wolle er alle Tage lohen
und bitten, dass er ihm seine Gnade und Geduld gebe.
So schreibt er auch Herrn von Granvella, als dem, so
ihm allwegen grosse Gunst getragen, nicht Anderes und vermeldet
sich darin mit keinem rächigen (sic_) Worte seiner Person
halber, sondern dass er nichts Höheres bereut, als seines
frommen Prinzen Dienst zu verlassen, dem er mit guten Treuen
und ganzem Herzen allwegen gedient.
So können wir auch hei unserm christlichen Glauben Euerer
königlichen Majestät mit Grund der Wahrheit wohl anzeigen und
sogar nöthigen Falles beweisen, dass wir und andere seiner
Freunde, denen er geschrieben, nie ein so leichtfertiges Gemüth
oder gottloses Vornehmen weder an ihm gespürt, noch von ihm
vernommen haben, dass er der kaiserlichen Sentenz und Action
halber einen Racheplan vorgenommen, wohl aber hat er sich gegen
uns vielmals merken lassen, man werde einst von ihm hören, dass
er sich von der Welt thun und ein klösterliches oder einsiedlerisches
Lehen annehmen und Gott sein Leben lang dienen wolle.
In Erwägung alles dessen meinen wir nicht, wie die römischkaiserliche
und Euere königliche Majestät, unter denen Graf