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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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jesläf  die  Waisen  und  viele  getreue  und  gehorsame  Unlertfianen
und  Diener  möglichst  vor  verderblichem  Schaden.  Dies  um  Euere
königliche  Majestät  unsern  allergnädigsten  Herrn  zu  verdienen,
würde  die  ganze  Freundschaft  in  allerunterthättigstcm  Gehorsam
beflissen  sein.
Euerer  königlichen  Majestät  unterthänigsle  und  gehorsamste
Christoph  Freiherr  v.  Eitzing.
II  a  n  n  s  Herr  v.  Liechtenstein.
Ulrich  Freiherr  v.  Eitzing.
Von  aussen:  Der  kün.  Majestät  überantwortet  am  15.  November ­
  1546.
Des  Königs  erster  Bescheid  auf  diese  Supplication  von  des
landesflüchtigen  Grafen  Freunden,  in  der  sie,  besonders  gegen  das
Ende,  wie  auch  in  ihrem  folgenden  Schreiben,  dessen  Verbrechen
in  minder  grellem  Lichte  darzustellcn  versuchen,  um  möglichste
Schonung  Für  die  schuldlosen  Verwandten  ,  Gläubiger  und  Bürgen
zu  erwirken,  ist  am  26.  November  desselben  Jahres  ausgefertigt.
Der  König  schickte  jene  Supplik,  wie  auch  die  beigelegten  Originale ­
  und  Schriften  an  seine  niederösterreichische  Regierung  und
Kammer  mit  dem  Befehl,  dieselben  mit  dem  förderlichsten  zu  Händen ­
  zu  nehmen,  notdurftiglich  zu  ersehen  und  alsdann  ihm  ihr  Gutachten ­
  und  ihren  Rath  unverzüglich  zu  erkennen  zu  geben.  Da  der
entwichene  Graf  Vormund  der  nachgelassenen  Kinder  des  jüngern
Wilh.  Freiherrn  v.  Rogendorf  gewesen,  befiehlt  der  König  als  oberster ­
  Vormund,  der  nieder-österreichischen  Regierung  und  Kammer
jene  Pupillen  mit  einem  tauglichen,  geschickten  und  erfahrenen  Vormund ­
  zu  versehen,  eine  offene  Crida  auf  den  8.  Februar  1547
anzuschlagen,  die  Gläubiger  zur  Erscheinung  vor  der  niederösterreichischen ­
  Regierung  auf  den  2.  Mai  vorzuladeu,  und  die
vermeintlichen  Forderungen  beizubringen,  wo  auch  zu  weiterer
Verhandlung  der  k.  Kammerprocurator  zu  erscheinen  hat.
Nach  einem  weiteren  königlichen  Bescheid  ddo.  Prag  am
22.  Jänner  1547  ist  des  Grafen,  der  Leib,  Ehr  und  Gut  verwirkt
hat,  sänuntlich  Hab'  und  Gut  demFiscus  verfallen,  die  offene  Crida
anzuschlagen,  desgleichen  sind  auch  alle  Gläubiger  mit  ihren  rechtmässigen ­
  Ansprüchen  und  Forderungen  und  deren  Belegen  zur  nieder-österreichischen ­
  Regierung  vorzuladen.  Dieser  Bescheid  lautet:
            
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