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des v. Rogendorfischcn Namens und Stammes geschehen sei. Nun
habe sein Gemüth in seinem Vornehmen und Vorgeben hei K. Ferdinand,
dass er zum Kaiser ziehe, unterwegs sich verändert und
er die grosse Summe Geldes, die er besagter Mafsen aufgeborgt
und zum Thcile geliehen, in die Fremde mitgenommen, etliche
Wochen später seinen gebornen und andern Freunden und Freundinnen
ein Schreiben zugesandt und darin angezeigt, wie er von
der römischen kaiserlichen Majestät und seinem Amte Urlaub genommen
und den bei seinem Diensteseintritte gethanen Eid aufgesagt
habe und sich in eines andern Herrn Dienst begehen wolle. Er
schrieb ferner, dass er auch von seinen Freunden Urlaub nehme
und sie nimmer sehen werde, mit der weitern Anzeige, es mögen
diejenigen, denen er schuldig sei, an seinen Gütern, so er an
allen Orten hinter sich verlasse, sich ergetzen.
Auf dieses Schreiben, und sonderlich auf die Anzeige, dass er
nicht zu Sr. kais. Majestät gezogen sei, sondern sein Amt aufgesagt
habe, sind seine Freunde sehr erschrocken. Mit demselben
hat er auch seinen Freunden von dem, was er Sr. kais. Majestät,
dann seiner Ha u s fr au, ihrem Vater 1 ) und Anherrn (sic)
und dem Granvella geschrieben, Copien zugesendet. Seine
Freunde haben sich mit Ausnahme des Grafen von Lodron (S. 540)
versammelt und bei sich nichts Billigeres gefunden, als aus ihrem
Mittel etliche zu erbitten, die bei Sr. königl. Majestät des Grafen
Schreiben und die überschickten Copien vorbrächten.
Die Erbetenen waren die Eingangs genannten Gebrüder Christoph
und Ulrich, Freiherren von Eitzing und Hanns, Herr von
Liechtenstein, um dem König den Bericht, wie des Grafen Sachen
gestaltet wären, (wahrscheinlich von Wien aus) zu überbringen,
und wie sie zu Se. Majestät zur Verhütung grossen Schadens verrücken
wollten. Schon sei ein Schreiben an die n. ö. Regierung
des Inhalts gekommen, dass gedachter Graf seine Dienstpflicht
’) Nach den Acten über die Herrschaft Itogendorf, d. i. Pöckstal], im letztgenannten
Archiv. —
Sehr auffallend ist hier die Rede von dem noch lebenden Vater und
sogar Ahnherrn der Gräfinn von Itogendorf. welche demnach nicht eine
1 echter des Grafen Ernst von Mansfeld sein kann, der nach Hübner
341, im Jahre 1530 gestorben ist. I». war wohl zum zweiten Male vermählt.
Vgl. S. 5OG.