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Rogendorf zu Einnehmern der Judenzinse, wozu er ihnen auch
einen Vollmachtsbrief austellte. (Nr. 65 und 66.)
Nach Rail S. 181 hatte Dietrich v. Hartitsch 1 ) laut landesfürstlichen
Pfandbriefes vom 27. Juni 1530 die Aemter zu Einersdorf
2 ) und das Schloss Wimberg für 24,723 fl. 25 kr. 2 Pfenn,
inne. Nun bewilligt K. Ferdinand laut Pfandbriefes ddo. Regensburg
1. September 1532 Wilhelm Freiherrn v. Rogendorf, dass er
die landesfürstlichen Aemter zu Emersdorf, als Urbar, Mauth, Ungeld,
Getreidezehent, dazu auch das Schloss Wimberg sammt dem
Freigerichte im Isperthal und derselben Einkommen und Zugehör
von obigem v. Hartitsch, königlichem Hauptmann zu Oedenburg,
an sich löse. Es hat jedoch v. Rogendorf auf des Königs gnädiges
Begehren sich dieser Bewilligung gutwillig begeben und dem Grafen
Gabriel v. Ortenburg, Freiherrn zu Freienstein und Karlfpach,
Rathe, Kämmerer und Hauptmann zu Görz, der zu des Königs
Land und Leut 1 Nothdurften und Kriegssachen gegen die Türken
6000 fl. rheinisch, je 60 kr. zu einem Gulden gerechnet, bar dargestreckt,
geliehen und zu Händen des Hofzahlmeisters Hannsen
Angr er überantwortet hat, erlaubt obgenannte Aemter etc. an sich
zu lösen, so dass er dem v. Hartitsch seinen Pfandschilling 12,423 fl.
25 kr. 2 Pfenn. rheinisch und dem v. Rogendorf 5775 fl. 32 kr.
2 Pfenn. inMze., die ihm darauf ddo. Innsbruck 24.Nov. 1531 verwiesen
sind, dazu 424 fl. 27 kr. 2 Pfenn. rheinisch, die ihm
liiefür von den besagten Aemtern durch den v. Hartitsch hätten
bezahlt werden sollen, aber noch nicht bezahlt sind, entrichte, bezahle
und alle Pfandverschreibungen, Verweisungen sammt genügsamen
Quittungen dagegen v. Rogendorf und Hartitsch zu seinen
Händen nehme und empfahe, und für die Verzinsung der von Ortenburg
jetzt dargeliehenen 6000 fl. vom 1. September d. J. bis
auf Weihnachten nächstkünftig 100 fl. rheinisch, zusammen
24,723 fl. 25 kr. 2 Pfenn. Er bekennet für sich und seine Erben
') Nach Wissgrill IV, 190, übernahm Dietrich v. Hartitsch die Herrschaft Dürnstein
und die Aemter zu Emmersdorf, Agspacli etc., die vordem Wilhelm
v. R. innegehabt halte, im Jahre 1532 gegen Hinausbezahlung der Pfandsumme.
(Nach dem n.-östr. Hof-Gedenkbuch Fol. 265 im Archive des k. k.
Finanzministeriums).
2 ) Emersdorf, Schloss und Herrschaft an der Donau, fast Melk gegenüber
Wimberg, Schloss und Gut im Isperthale.