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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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ihn  Abt  Sigmund  von  Melk  mit  Gandersdorf,  dann  wieder  1533
Abt  Wolfgang  ihn  und  seine  Brüder  (iVr.  262  und  73).  Auch  sollte
diesem  ddo.  Innsbruck  am  26.  Jänner  1515  Ag’gstein  eingegeben
werden.  Wilhelm  von  Rogendorf  stellt  ddo.  Innsbruck  30.  Jänner
1515  einen  Pfandbrief,  in  dem  er  sich  kaiserl.  ltath  und  Burggraf
zu  Steyer  nennt,  auf  K.  Maximilian  aus,  um  das  Schloss  zu  Aggstei
  n  an  der  Donau  für3000  fl.  alte  Schuldforderungen  und  1000  fl.
Ablösungssumme,  die  Albrecht  von  Wolfstein  auf  diesem  Schlosse
pfandweise  gehabt  hat.  Im  Jahre  1521  ernennt  K.  Karl  V.  ihn  zum
Pfleger  der  Herrschaft  Aggstein  und  übergibt  sie  demselben
(Nr.  51  und  52)  ');  1530  bestätigt  König  Ferdinand  ihm  den
lebenslänglichen  Genuss  diesesSchlosses  (Nr.  63).  —  Ferner  wurde
eine  Abrede  ddo.  Laufen  (sine  die  et  anno)  zwischen  dem  Kaiser
und  dem  von  Rogendorf  wegen  des  Pfandschillings  auf  Steyer,  der
Abledigung  von  St.  Pölten  und  des  Kaufes  um  die  Herrschaft
Spitz  getroffen.  Wilhelm  erlangte  ddo.Augsburg2.  Mai  1515  die  Pflege
und  das  Amt  St.  Pöl  ten  mittelst  Ablösung  von  genanntem  Albrecht
von  Wolfstein  für  6000  fl.  pflegweise  auf  sechs  Jahre  gegen  Verrechnung. ­
  Am  21.  September  1502  verordnet  K.  Maximilian,  dass
die  Bürger  von  St.  Pölten  unabhängig  in  ihrer  Jurisdiction  sein
sollen  und  dass  der  k.  Truchsess  und  Amtmann  zu  St.  Pölten,
Albrecht  von  Wolfstein,  keine  Jurisdictions-Rechte  über  die
Bürgerschaft  auszuiiben  habe.  (S.  No  t  izenb  1  a  11.  Beilage  zum
Archiv  für  Kunde  österr.  Geschichtsquellen,  1851.  Nr.  16,  S.  21).  —
Der  Kaiser*)  gibt  ddo.  Mindelheim  am  25.  Jänner  1516  durch
einen  Gabbrief  dem  Freiherrn 3 )  Wilhelm  von  Rogendorf  das  Ungeld ­
  zu  W  ilh  e  Im  sb  u  rg,  das  durch  Karl’s  von  Hohenberg  und
seines  Vaters  Tod  ihm  heimgefallen  war,  lebenslang  unverrait
mne  zu  haben,  einzunehmen,  zu  nutzen  und  zu  messen,  mit  dem
Vorbehalt,  ihm  eine  eben  so  einträgliche  Pflege  oder  ein  Amt  in
*)  Gewiss  einer  der  wenigen  landesherrlichen  Acte  dieses  Kaisers  im  Erzherzogthum ­
  Oesterreich.
2 )  In  dieser  vom  Kaiser  ausgestellten  Urkunde  wird  W  i  1  h  e  1  m  v.  R.  dreimal,
dann  inK.  Karl’s  V.Lehenbriefe  vom  1.  December  1520  Freiherr  genannt;
desgleichen  sein  Bruder  W  o  lfg  a  n  g  in  einer  Urkunde  vom  5.  Oclober  1518
(S.  537).  Sie  hatten  demnach  den  österreichischen  Freiherrnstand,
bevor  sie  im  J.  1521  (S.  545)  in  den  Re  ichsfreiherrnstand  erhoben  wurden.
)  Karl  Herr  von  Hohenberg  starb  ledigen  Standes  nach  1514;  dessen
Vater  Johann  |  1499.  Vgl.  Wissgrill  IV.  387.
            
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