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Am 21. März 1500 zu Neustadt stellt Wilhelm auf K aiser Maximilian
einen Pfandrevers aus, um die zwei Aemter in der niedern'
und obern Hofmarch in der Herrschaft Steyer gegen dargeliehene
5000 11. rheinisch. Der Kaiser hatte von dem von Rogendorf
und seinen Brüdern die Burg zu Steyer übernommen und sie
Wilhelmen wieder eingeantwortet. Nun macht dieser die schriftliche,
mit eigener Hand geschriebene Zusage ddo. Augsburg am
10. Juli 1510 die Burg bis nächste Lichtmess (1511) ohne allen
Abzug und Irrung abzutreten und verordnet, dass solches jetzo mit
seinen Brüdern und Dienern, ob er selbst zu der Zeit nicht daselbst
sein würde, zu beschehen habe. Die Gebrüder Wilhelm und Wolfgang
von Rogendorf, beide kaiserliche Räthe, leisteten dem Kaiser
Maximilian ein Darlehen von 20,000 Gulden, wofür ihnen das Schloss
und die Herrschaft Stey er zum Unterpfand ddo. Schlettstadt am
14. März 1511 verschrieben wurde 1 ). Die beiden Brüder stellen zu
Freiburg im Breisgau am 4. April auf Kaiser Max einen Pfandrevers
aus, um das Schloss und die Herrschaft Steyer mit dem
Rentmeisteramt daselbst, auch der gewöhnlichen Burghut, nämlich
200 fl. rheinisch, 4 Muth Korn undl4Muth Hafer, mehr 4Dreiling
Wein, etc. mitsammt dem gewöhnlichen Siegelgeld, auch dem Hofholz
und den Wiesmädern mitsammt der gewöhnlichen Robot, wie sie
dieses vorher von Ihrer Majestät genossen und gehabt haben, und das
Amt zu Hall für 20,000 fl. rheinisch Anlehen satz- und pfandweise
zu fünf Procent, d. i. mit 1000 fl. jährlich. Der Kaiser versprach
in den nächsten drei Jahren die Pfandschaft nicht abzulösen
und sie ein Halbjahr vorher aufzukünden (H. u. St. A.) a ). Kaiser
Maximilian bestimmte dem von Rogendorf wegen seiner Forderungen
an ihn einen Raittag und zwar auf nächsten St. Marlinstag
nach Innsbruck zur kaiserlichen Raitkammer, seine Räthe sollen was
sie richtig befunden, daselbst erledigen und ihm hievon einen Auszug
geben, das etwa Irrige mit dem Gutachten und den Rathschlägen
von Artikel zu Artikel versiegelt berichten, damit e r selbst entscheide.
Auf gut Rechenschaft verordnete und bezahlt Se. Majestät
dem von Rogendorf jetzo 6000 fl. rheinisch. — ImJ. 1513 belehnte
t) K. Maximilian’s Gedenkbuch vom J. 1495 — 1518, Fol. 74.
s ) Grosse Urkunde von Pergament mit Wilhelm’s schönem vierfeldigen Siegel
und Wolfgang's eigenhändiger sehr guter Unterschrift.