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Schaft rainenden Gründe benennen und die etwaigen Grenzirrungen
berichtigen sollen. Der betreffende Bericht der Commissarien erfolgte
ddo. Egenburg am 28. September 1530, und Wolfgang’s
Antwort auf diesen ihm mitgetheilten Bericht ist ohne Datum.
Derselbe richtet ferner ein Schreiben vom 13. October des nämlichen
Jahres an die Käthe über die ihm vorgehaltene Beschwerung
Melchior’s von Lamberg und seiner Schwieger Ulrich’s von Haslpach
Wittib, wegen des Landgerichtes zu Sitzendorf, das am
5. October 1518 an von Rogendorf tauschweise gekommen war.
Die Beschwerde ging gegen die Frau von Haslpach, unter anderen
wegen eines gefangenen Übelthäters, der bei genannter Frau in’s
Gefängniss gekommen war und den sie im Schlosse zu Egenburg
seine, ihm nicht gebührende Verpflegung gelassen hatte.
Am 2. November 1530 traten Haslpach’s Witwe und die
Erben die Herrschaft Egenburg, gegen Erlegung des Pfandschillings
ab und gaben ihre Verschreibung heraus. Da der ihr
herauszugebende Revers nicht beihändig war, so sollte er, wenn
er über kurz oder lang vorkäme, kraftlos, todt und ab sein. Ja
sogar K. Ferdinand stellte zu Wien am 19. November desselben
Jahres einen Tödbrief über diesen Revers aus. Gleichfalls verwahrt
das k. k. Haus- Hof- und Staatsarchiv ein Schreiben
(sine dato) des Freiherrn Wolfgang an die Räthe der niederösterreichischen
ltaitkammcr, worin er sie um Ausfertigung des schon
oft angesuchten Pfandbriefes über Egenburg bittet, worauf die
Antwort am 20. März 1531 erfolgte. Jener mag im Laufe des
Sommers ausgestellt worden sein, da Wolfgang’s Pfandrevers um
die genannte Herrschaft für 0308 Gulden 5 Schilling 10 Den. zu
Wien am 30. August desselben Jahres ausgefertigt ist.
Wolfgang hatte das Ungeld zu Gundersdorf das
er als eine der Herrschaft Egenburg einverleibte Nutzung und
Gült innelialte, Sr. Majestät ohne einige Ergetzlichkeit zu königlichen
Händen gegeben und eingeantwortet, sein Bruder Wilhelm
aber am 15. November 1533 desselbe um 1000 fl. an sich gelöset
*) Nach Hu eher S. 169 empfing Wilhelm von Rogemlorf für sich als Aeltester
und Lehentrüger seiner Brüder Wolfgang und Georg und ihrer drei
Erben „das süne seyn’’ die Veste und das Schloss zu Gundersdorf
vom Melker Abte zu Lehen. Actum am Montag 1 September 1533.