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der Volkswirthschaft findet. Nur einen Punct will ich in Kürze
desshalb ausheben, weil ich glaube, dass man ihm bisher zu wenig
Aufmerksamkeit gewidmet hat, nämlich die Nothwendigkeit einer
bessern Bildung der unteren Volksclassen in Beziehung
auf den Gebrauch ihres Credits. Es erscheint
diese dringend nothwendig, nicht nur damit sie in den Stand gesetztwerden,
über die Höhe der beim Ausborgen an sie gestellten
Forderungen selbst zu urtheilen, sondern vorzüglich damit sie
nicht, wie es leider sehr häufig geschieht, durch Sorglosigkeit und
Leichtsinn ihren Credit selbst zu Grunde richten. Haber,
die Geldbesitzer einmal beobachtet, wie viele dieser Leute sich
damit begnügen, das Darleihen in Empfang genommen zu haben,
und es dann ihrem Gläubiger überlassen, zu sorgen, wie er befriediget
werden wird, so werden sie um so unbereitwilliger sich
mit ihnen einzulassen, oder sie werden schon im Voraus darauf
bedacht sein, dass ihnen die bevorstehenden Unannehmlichkeiten
und Verzögerungen vergütet werden. Die Art und Weise endlich,
wie Leuten, die keine Sicherstellung gewähren können und deren
Umstände und Charakter nur wenig Zutrauen einflössen, im Geschäftswege
(nicht aus Humanität, aus Mitleiden u. s. f.) Capilale
zu niedrigen Zinsen zugewendet werden sollen; dieses Räthsel
hat, so viel mir bekannt, noch kein National-Oekonom gelöset
und zwar aus dem Grunde nicht, weil es gegen die natürlichen
Gesetze des Verkehrs streiten würde; so viel ist jedoch gewiss,
dass die Wucher-Strafgesetze diese Lösung nicht
bewirkten. Wahr ist es, dass dergleichen Aufborgende durch
hohe Zinsen sich sehr beschwert fühlen müssen, allein den Grund
dieses Druckes können sie nicht in fremder Habsucht und Ungenügsamkeit,
sondern sie müssen ihn in sich selbst, in ihren
misslichen Umständen suchen. Der Darleiher hat diese
Notblage nicht herbeigeführt und man kann ihm durchaus nicht
vorwerfen, er habe sie missbraucht, wenn er seinen Schuldnern
zwar viel, aber doch nicht mehr abforderte, als er für nothwendig
hielt, um nicht selbst zu Schaden zu kommen ().
*) Credit-Vereine, Leihbanken, Pfandämler gewähren in dieser Beziehung
dadurch einigen Vortheil, dass, obgleich sie nur gegen Hypotheken oder
Pfänder, folglich an günstiger gestellte Parteien, Vorschüsse geben, bei
Sitzb, d. phil. hist. CI. VII. Bd. III. Hft. 34
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