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chers vorgesorgt werden?—Man kann immerhin zugeb.en, dass
ein Antrag, die bestehenden Wachergesetze aufzuheben, im ersten
Augenblicke bedenklich erscheint; betrachtet man die Sache aber
näher, so kann man in der Aufhebung von Gesetzen, die ohnehin
kaum beobachtet werden, keine so grosse Gefahr entdecken.
Das Uebel, dass Leute von misslichen Credit-Umständen
schwer Geld bekommen, wenn sie sich nicht zu einer angemessenen
Vergütung der Gefahr herbeilassen, hat noch kein Strafgesetz
beseitiget, und wird es auch künftig nicht. In
den Staaten, in welchen die Freiheit am meisten beschränkt war,
standen die Zinsen verhältnissmässig immer am höchsten, während
durch die zugestandene freie Bewegung im volkswirtschaftlichen
Gebiete die Capitale sich mehrten und die Zinsen sanken, wenn
auch ein reger Unternehmungsgeist letztere vorübergehend höher
gehalten hätte. Dafür, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen,
dass der Zinsfass nicht schrankenlos steige, ist schon in
anderen Wegen gesorgt, und zwar hier durch die natürlichen
Gesetze des Ma rktes, in die man ohnehin nur mit sehr zweifelhaften
Erfolge eingreifen kann. Es hat in manchen Länd ern noch
mehr Math dazu gehört, die seit Generationen üblichen Satzungen
für Lebensmittel aufzuheben, wobei man sich durch die über
die Consumenten hereinbrechende Noth und die gefährlichsten Störungen
der öffentlichen Ruhe bedroht glaubte, allein man schaffte
die Veranlassung zur gesetzlichen Regulirung der Preise hinweg,
ergriff die nöthigen polizeilichen Verfügungen und die Aufhebung
der Satzungen ging vor sich, ohne die besorgten Uebel berbei zu
führen.
Die überspannten Erwartungen, welche man häufig von der
Wirksamkeit der Strafgesetze überhaupt hegte, wurden nur zu oft
getäuscht; man hatte aber leider, durch solche eitle Hoffnungen
beschwichtiget, es unterlassen, das Uebel, welches man unterdrücken
wollte, durch andere Mittel zu bekämpfen, welche
der Gesellschaft nicht solche Wunden schlugen, wie das vergeblich
geschwungene Schwert der Gerechtigkeit, und die sich sogar
noch wirksamer zeigten, wenn sie auf die Wegräumung der Veranlassungen
zu Rechtsstörungen gerichtet waren. Dieser Fall
tritt auch in Ansehung der Uebel ein, die mit einem hohen Stande
des Zinsfusses verbunden sein können und in Anbetracht welcher