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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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chers  vorgesorgt  werden?—Man  kann  immerhin  zugeb.en,  dass
ein  Antrag,  die  bestehenden  Wachergesetze  aufzuheben,  im  ersten
Augenblicke  bedenklich  erscheint;  betrachtet  man  die  Sache  aber
näher,  so  kann  man  in  der  Aufhebung  von  Gesetzen,  die  ohnehin ­
  kaum  beobachtet  werden,  keine  so  grosse  Gefahr  entdecken. ­
  Das  Uebel,  dass  Leute  von  misslichen  Credit-Umständen
schwer  Geld  bekommen,  wenn  sie  sich  nicht  zu  einer  angemessenen
Vergütung  der  Gefahr  herbeilassen,  hat  noch  kein  Strafgesetz ­
  beseitiget,  und  wird  es  auch  künftig  nicht.  In
den  Staaten,  in  welchen  die  Freiheit  am  meisten  beschränkt  war,
standen  die  Zinsen  verhältnissmässig  immer  am  höchsten,  während
durch  die  zugestandene  freie  Bewegung  im  volkswirtschaftlichen
Gebiete  die  Capitale  sich  mehrten  und  die  Zinsen  sanken,  wenn
auch  ein  reger  Unternehmungsgeist  letztere  vorübergehend  höher
gehalten  hätte.  Dafür,  dass  die  Bäume  nicht  in  den  Himmel  wachsen, ­
  dass  der  Zinsfass  nicht  schrankenlos  steige,  ist  schon  in
anderen  Wegen  gesorgt,  und  zwar  hier  durch  die  natürlichen
Gesetze  des  Ma  rktes,  in  die  man  ohnehin  nur  mit  sehr  zweifelhaften ­
  Erfolge  eingreifen  kann.  Es  hat  in  manchen  Länd  ern  noch
mehr  Math  dazu  gehört,  die  seit  Generationen  üblichen  Satzungen ­
  für  Lebensmittel  aufzuheben,  wobei  man  sich  durch  die  über
die  Consumenten  hereinbrechende  Noth  und  die  gefährlichsten  Störungen ­
  der  öffentlichen  Ruhe  bedroht  glaubte,  allein  man  schaffte
die  Veranlassung  zur  gesetzlichen  Regulirung  der  Preise  hinweg,
ergriff  die  nöthigen  polizeilichen  Verfügungen  und  die  Aufhebung
der  Satzungen  ging  vor  sich,  ohne  die  besorgten  Uebel  berbei  zu
führen.
Die  überspannten  Erwartungen,  welche  man  häufig  von  der
Wirksamkeit  der  Strafgesetze  überhaupt  hegte,  wurden  nur  zu  oft
getäuscht;  man  hatte  aber  leider,  durch  solche  eitle  Hoffnungen
beschwichtiget,  es  unterlassen,  das  Uebel,  welches  man  unterdrücken ­
  wollte,  durch  andere  Mittel  zu  bekämpfen,  welche
der  Gesellschaft  nicht  solche  Wunden  schlugen,  wie  das  vergeblich ­
  geschwungene  Schwert  der  Gerechtigkeit,  und  die  sich  sogar
noch  wirksamer  zeigten,  wenn  sie  auf  die  Wegräumung  der  Veranlassungen ­
  zu  Rechtsstörungen  gerichtet  waren.  Dieser  Fall
tritt  auch  in  Ansehung  der  Uebel  ein,  die  mit  einem  hohen  Stande
des  Zinsfusses  verbunden  sein  können  und  in  Anbetracht  welcher
            
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